Rechtsprechung
AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Wenn kein Restwert im Gutachten steht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08
Deshalb ist dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geken (BGH NJW 2000, 800). - BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08
Grundsätzlich muss sich der Geschädigte bei der Geltendmachung der Kosten für eine nicht beabsichtigte Reparatur seines Fahrzeugs in den Grenzen halten, die durch eine Abrechnung nach den wWiederbeschaffungskosten gezogen werden (BGH NJW 1966, 239; NJW 1992, 903).