Rechtsprechung
   AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,57817
AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08 (https://dejure.org/2008,57817)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 03.06.2008 - 9 C 117/08 (https://dejure.org/2008,57817)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 9 C 117/08 (https://dejure.org/2008,57817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,57817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Wenn kein Restwert im Gutachten steht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08
    Deshalb ist dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geken (BGH NJW 2000, 800).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus AG Ravensburg, 03.06.2008 - 9 C 117/08
    Grundsätzlich muss sich der Geschädigte bei der Geltendmachung der Kosten für eine nicht beabsichtigte Reparatur seines Fahrzeugs in den Grenzen halten, die durch eine Abrechnung nach den wWiederbeschaffungskosten gezogen werden (BGH NJW 1966, 239; NJW 1992, 903).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht