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   BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83   

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BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83 (https://dejure.org/1983,858)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 9 C 127.83 (https://dejure.org/1983,858)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 (https://dejure.org/1983,858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der Verhandlung - Ladung - Unrichtige Angabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 242
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Wird eine mündliche Verhandlung - der gesetzlichen Regel (§ 101 Abs. 1 und 2 VwGO) entsprechend - durchgeführt, muß allen Beteiligten gleichermaßen Gelegenheit gegeben werden, daran teilzunehmen, um ihre Auffassung darzulegen und sich zu dem aufgrund der Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens zu äußern (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 S. 28 und vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 70).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung (§ 86 Abs. 4 VwGO) genutzt haben (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983, a.a.O. S. 30 und vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 70).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Hier können --wie die nachfolgenden Erwägungen verdeutlichen sollen-- Ausführungen des Rechtsmittelführers über den Inhalt seines potentiellen Vortrages und dessen Eignung zur (weiteren) Aufklärung des Sachverhalts nicht verlangt werden (so insbesondere die ständige neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 140; Beschluß vom 4. Juli 1983 9 B 10275.83, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1984, 90; Urteile vom 10. Dezember 1985 9 C 84/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1057; vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, NJW 1992, 2042; vom 3. Juli 1992 8 C 58/90, NJW 1992, 3185; vom 29. September 1994 3 C 28/92, NJW 1995, 1441; zur uneinheitlichen Rechtsprechung des BFH vgl. die Nachweise unter B. I.).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Das bedeutet, daß allen Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden muß, den Verhandlungstermin zum Zwecke der Darlegung ihrer Standpunkte wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Dies rechtfertigt es, auf entsprechende Darlegungen in der Gehörsrüge zu verzichten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 140).
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    (2) Verhandelt und entscheidet das Gericht trotz der Abwesenheit eines Beteiligten, ohne dass diesem bei der Ladung ein entsprechender Hinweis nach § 102 Abs. 2 VwGO erteilt worden ist, so stellt dies grundsätzlich einen Verfahrensfehler und zugleich auch eine - von der Klägerin hier auch hinreichend gerügte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127/83, juris Rn. 9 mwN) - Verletzung des Anspruchs des Beteiligten auf rechtliches Gehör dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 6 B 56/94, aaO; BSG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - B 5 R 308/08 B, aaO; vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 36/13 B, aaO; juris Rn. 4; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., aaO; Brüning in BeckOK VwGO, aaO).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19

    Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung

    Ist - wie hier nach dem Vorbringen der Kläger in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

    Ist - wie hier nach dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Klägers - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

    Da dem Kläger das rechtliche Gehör in der ihm nach § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO zustehenden Form versagt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob sein Beschwerdevorbringen, insbesondere der dortige Hinweis, daß die Erhebung der angebotenen Beweise "zu Ergebnissen (führen werde), die den Klageanspruch rechtfertigen" (S. 7 der Beschwerdebegründung), ausreichende, zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignete Angaben enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - und vom 27. März 1985, a.a.O., S. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22

    Gehörsverletzung im Asylrechtsstreit; Dolmetscher - wahrheitswidrige Behauptung

    Da ein solcher Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es nicht notwendig, dass der Rechtsmittelführer gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (juris: AsylVfG 1992) im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 6 B 32.09 , juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 1 B 149.95 , juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83 , juris, Rn. 9).

    4 Da dieser Verfahrensfehler die gesamte mündliche Verhandlung betrifft, ist es schließlich nicht notwendig, dass der Kläger gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG im Einzelnen darlegt, was er im Falle der Anwesenheit eines vereidigten - oder in diesem Sinne als vereidigt geltenden - Dolmetschers anders oder ergänzend vorgetragen hätte und weshalb dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris, Rn. 2, und vom 24. Januar 1996 - 1 B 149.95 -, juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

  • BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84

    Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - 18 A 699/21

    Anforderungen an die Bescheidung eines Antrags auf Terminaufhebung oder Verlegung

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 2591/16
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1999 - A 9 S 8/99

    Zustellung an einen Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft - Zulässigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4922/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - Ansetzung einer mündlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 9 A 2837/17

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Darlegen der Versagung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.01.1996 - 1 B 149.95

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98

    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2023 - 13 A 10956/22

    Gehörsrüge wegen Ablehnung des Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen

  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869

    Untersagung der Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 11 N 32.09

    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Investitionsvorhaben; Antragsfrist;

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 15 ZB 18.30532

    Persönliche Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung

  • BVerwG, 08.08.1985 - 1 B 43.85

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 2 U 4778/10
  • BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 27.94

    Beantragung einer Selbstkostenfluggenehmigung nach § 20 Abs. 1 S. 4

  • BVerwG, 07.04.1992 - 3 B 36.92

    Ausgestaltung der Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Milchquote i.S.d.

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 86.84

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Nichtladung des

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • BVerwG, 20.12.1985 - 8 C 2.84

    Einstellung eines Verfahrens

  • BVerwG, 22.11.1985 - 8 C 83.85

    Ablehnung eines Antrages auf Terminverlegung - Rüge einer Verletzung des

  • BVerwG, 10.04.1985 - 3 B 76.84

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel

  • BVerwG, 30.08.1984 - 9 B 12105.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Rüge einer

  • OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

  • BFH, 16.03.1989 - IV R 27/88

    Rüge der Nichteinhaltung der Ladungsfrist

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