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   BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93   

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https://dejure.org/1993,8239
BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93 (https://dejure.org/1993,8239)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1993 - 9 C 205.93 (https://dejure.org/1993,8239)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1993 - 9 C 205.93 (https://dejure.org/1993,8239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR - Reintegrationsabkommen - Freiwillige Rückkehr - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland - Abschiebungsschutz

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93
    Er kann sich zur Erlangung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nicht darauf berufen, daß er eine freiwillige Rückkehr ablehne (wie Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Denn auch für § 51 Abs. 1 AuslG gilt, daß der Prognose einer künftigen Verfolgung der sog. herabgestufte Maßstab zugrunde zu legen ist, wenn der um Abschiebungsschutz Nachsuchende - bereits - als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist (vgl. auch Urteil vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -).
  • VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 1676/06

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der ENSF - früher:

    War der Flüchtling dagegen zum Zeitpunkt seiner Ausreise nicht verfolgt oder von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, kommt es für die Prognose der Verfolgungsgefahr darauf an, festzustellen, ob politische Verfolgung bei einer Rückkehr in das Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -, DVBl. 1994, 68 = DÖV 1994, 662).
  • VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der EDP

    War der Flüchtling dagegen zum Zeitpunkt seiner Ausreise nicht verfolgt oder von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, kommt es für die Prognose der Verfolgungsgefahr darauf an, festzustellen, ob politische Verfolgung bei einer Rückkehr in das Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -, DVBl. 1994, 68 = DÖV 1994, 662).
  • VGH Bayern, 18.08.2006 - 9 B 05.30682

    Beweislast für die Einreise ohne Berührung eines sicheren Drittstaates im Rahmen

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  • VGH Hessen, 19.06.1995 - 13 UE 1327/94

    Zur Situation für nach Vietnam zurückkehrende Vertragsarbeitnehmer: Auslegung des

    Im Hinblick auf dieses Abkommen vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 -, a.a.O., bzw. vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -) die Auffassung, daß unverfolgt aus Vietnam ausgereisten vietnamesischen Gastarbeitern aus der früheren DDR oder CSSR im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr nach Vietnam eine Bestrafung nach Art. 89 VStGB nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohe.
  • VGH Hessen, 20.06.1994 - 13 UE 858/93

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige

    Im Hinblick auf dieses Abkommen vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 -, a.a.O. bzw. vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -) die Auffassung, daß unverfolgt aus Vietnam ausgereisten vietnamesischen Gastarbeitern aus der früheren DDR oder CSSR im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr nach Vietnam eine Bestrafung nach Art. 89 VStGB nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohe.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - A 13 S 536/93

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für angolanische Staatsangehörige -

    Bei den Klägern ist eine solche Bedrohung aber nicht beachtlich wahrscheinlich (zu diesem auch für § 51 Abs. 1 AuslG geltenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab: BVerwG, Urt. v. 3.11.1992, BVerwGE 91, 150; Urt. v. 14.9.1993 - 9 C 205.93 - ebenso zu § 14 AuslG a.F.: Beschl. v. 13.8.1990, NVwZ-RR 1991, 215).
  • OVG Saarland, 15.02.1994 - 9 R 226/93

    Vietnamese; Gastarbeiter; DDR; Ostblock; Verfolgungssicherheit;

    Dies ist in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt (vgl dazu die Urteile v 3.11.1992 - 9 C 21/92 -, InfAuslR 1993, 150ff, und v 14.9.1993 - 9 C 205/93 -, ua), so daß den insoweit aufgeworfenen Fragen im Berufungszulassungsantrag keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) zukommt.
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