Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1247
BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81 (https://dejure.org/1983,1247)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 9 C 218.81 (https://dejure.org/1983,1247)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 9 C 218.81 (https://dejure.org/1983,1247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anlaß aus Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81
    Galt eine früher erlittene politische Verfolgung der aus einer konkreten Situation erwachsenen Protesthaltung - hier gegen die Mißwirtschaft einer inzwischen abgesetzten Regierung -, so muß zwar die Gefahr, daß die (beendete) Verfolgung wegen des in der Vergangenheit liegenden Anlasses wieder auflebt, nicht jedoch auch die Möglichkeit jeder denkbaren sonstigen politischen Verfolgung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (im Anschluß an Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ernsthafte Bedenken gegen die Sicherheit vor erneuter Verfolgung ausgeschlossen sind, kommt es, wie der Senat in seinen Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37) ausgesprochen und wie auch das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nicht darauf an, ob der Kläger künftig in Ghana vor jeder denkbaren erneuten politischen Verfolgung sicher sein kann.

    Hieraus hat der Senat in der angeführten Entscheidung vom 27. April 1982 (a.a.O.) im einzelnen gefolgert:.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81
    Die Anerkennung als politisch Verfolgter verlangt jedoch eine gegenwärtige Verfolgungsbetroffenheit (BVerfGE 54, 341 [360]).

    Hat der Flüchtling bereits einmal politische Verfolgung erlitten, so kann ihn abweichend vom Regelfall der asylrechtliche Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein wegen zwischenzeitlicher Änderungen der politischen Lage in Verfolgerstaat nur versagt werden, wenn auch eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 [361 f.]).

    Ein solcher Maßstab wäre nicht mehr an der die Zumutbarkeit der Rückkehr wesentlich bestimmenden Wiederholungsgefahr ausgerichtet (BVerfGE 54, 341 [360]).

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81
    Anspruchsvoraussetzung ist, daß dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihn nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwGE 55, 82 [83] mit weiteren Nachweisen).

    Maßgebend dafür, ob eine Verfolgungsmaßnahme als politische angesehen werden muß, sind die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat auf den Betroffenen zugreift, ohne daß dieser die vor: Verfolgerstaat angenommene politische Überzeugung auch tatsächlich besitzen oder sie zum Ausdruck gebracht haben müßte (BVerwGE 55, 82 [85 f.]).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81
    Die Prüfung der politischen Lage im Heimatstaat in diesem Zeitpunkt darf sich jedoch nicht darauf beschränken, wie in einer Momentaufnahme allein auf das abzustellen, was gegenwärtig geschieht oder als unmittelbar bevorstehend erkennbar ist, sondern sie muß sich auch darauf erstrecken, ob jemand in absehbarer Zeit mit gegen ihn gerichteten Maßnahmen ernsthaft rechnen muß (Urteil des Senats vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    In dieser Eignung der Verfolgung zu einer indiziellen Aussage für eine künftige Verfolgung besteht in erster Linie der sachliche Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitverfolgung, dessen Fehlen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den herabgestuften Maßstab unanwendbar macht (vgl. Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AsylVfG Nr. 37; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Vielmehr ist sie nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats erst dann nicht gegeben, wenn bei einer auf absehbare Zeit ausgerichteten Zukunftsprognose nicht ernstlich mit asylrechtlich erheblichen Maßnahmen gerechnet werden muß (Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27; von 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 37; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 43).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Danach führt eine situationsbedingte Vorverfolgung nur bei Gefahr der Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung zur Anwendung des herabgestuften Maßstabs (vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 4 A 3113/95

    Kein Abschiebungsschutz für Asylbewerber aus

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43.
  • VGH Hessen, 15.08.2003 - 3 UE 2870/99

    Verneinte Rückkehrgefährdung für Asylantragsteller aus der Dem. Rep. Kongo;

    Danach führt eine situationsbedingte Vorverfolgung nur bei Gefahr der Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung zur Anwendung des herabgestuften Maßstabs (BVerwG, U. v. 08.02.1983 - 9 C 218.81 - Buchholz 302.24 § 28 AuslG Nr. 43).
  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2008 - 10a K 2487/02

    Togo, Journalisten, Oppositionelle, Regimegegner, Pressefreiheit, Situation bei

    BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, NVwZ 1990, 151 (154); Bundes verwaltungsgericht - BVerwG -, Urteile vom 8. Feb ruar 1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 2 8 AuslG Nr. 43, und vom 18'.

    BVerwG, Urteile vom 08. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 -, a.a.O., und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 (253); OVG NW, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 A 2327/98.A.

  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 3 UE 404/95

    Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Danach führt eine situationsbedingte Vorverfolgung nur bei Gefahr der Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung zur Anwendung des herabgestuften Maßstabs (BVerwG, U. v. 08.02.1983 -- 9 C 218.81 -- Buchholz 302.24 § 28 AuslG Nr. 43).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund -

    Das Berufungsgericht übersieht dabei zum einen, daß eine einmal erlittene politische Verfolgung für den Betroffenen ihre asylerhebliche Bedeutung nicht schon durch bloßen Zeitablauf, sondern nur dann verliert, wenn zwischen ihr und einem später geltend gemachten Verfolgungsgrund keinerlei Verknüpfung mehr besteht (vgl. auch dazu Urteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107 und 9 C 114.84 - sowie Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2002 - 4 A 3366/95

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43.
  • VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91

    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender

    Maßgeblich ist vielmehr, ob eine derart einschneidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylbewerbers stattgefunden hat, dass von einer Verknüpfung seiner Verfolgungsfurcht mit der früheren Verfolgung nicht die Rede sein kann (BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 ff; 08.02.1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43), beziehungsweise ob die in der Vergangenheit liegende Verfolgung sich so wesentlich von den für die Zukunft befürchteten Nachstellungen unterscheidet bzw. keinerlei Verbindung mit diesen aufweist, dass sich deshalb die in diesem Fall beendete Verfolgung nicht als wiederholungsträchtig erweist und daher kein erhöhtes Risiko aufweist (BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, DVBl. 1984, 564).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 174.95

    Anspruch muslimischer Bosnier aus der Republik Bosnien-Herzegowina auf Asyl -

  • VG Köln, 10.01.2006 - 14 K 6506/03

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Regierung, Warlords, Schutzfähigkeit, Kabul, Hindus,

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2005 - 5a K 4421/03

    Gruppenverfolgung, Hindus, Afghanistan, staatliche Herrschaftsmacht

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2005 - 5a K 2728/98

    Afghanistan, Hindus, quasi-staatliche Verfolgung, Gebietsgewalt, Regierung,

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 173.95

    Anspruch muslimischer Bosnier aus der Republik Bosnien-Herzegowina auf Asyl -

  • BVerwG, 17.10.1988 - 9 B 244.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 357.85

    Anspruch auf Asylanerkennung bei unsicherer Prognose hinsichtlich der politischen

  • BVerwG, 28.03.1984 - 9 B 10076.84

    Voraussetzungen für die Anerkennung als politisch Verfolgter - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 17.01.1984 - 9 B 504.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 4 A 3113

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht