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   BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80   

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https://dejure.org/1981,54
BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80 (https://dejure.org/1981,54)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1981 - 9 C 237.80 (https://dejure.org/1981,54)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1981 - 9 C 237.80 (https://dejure.org/1981,54)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - Zukunftsprognose

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (511)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Die "verständige Würdigung aller Umstände" hat dabei eine Prognose zum Inhalt, die nicht allein darauf abstellen darf, was im maßgebenden Zeitpunkt gegenwärtig geschieht oder als unmittelbar bevorstehend erkennbar ist (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG ist Ausdruck des auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylgrundrecht zugrunde liegenden Gedankens, die Zumutbarkeit der Rückkehr danach differenzierend zu beurteilen, ob der Antragsteller bereits verfolgt worden ist oder nicht (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 ; dem folgend Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27; stRspr).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Sowohl die Ermittlung des gegenwärtig zu versorgenden Bedarfs wie auch die Prognostizierung des voraussichtlich zukünftigen Bedarfs haben Feststellungen und Schätzungen zum Inhalt, die ausschließlich auf tatsächlichem Gebiet liegen (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 120.80 - in Buchholz 451.49 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - in Buchholz 402.24 § 28 Nr. 27).
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