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BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89 |
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Verfahrensgang
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- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
(wie Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).In dieser Hinsicht muß zwar, wenngleich das Berufungsgericht nicht näher erläutert, wie eine "Zwangsheirat" vonstatten gehen und in welcher Weise damit eine "Zwangsbekehrung" verbunden sein soll, mangels Verfahrensrügen der Revision davon ausgegangen werden, daß dieser befürchtete übergriff den Charakter eines asylrechtlich erheblichen Eingriffs in die religiöse Überzeugung syrisch-orthodoxer Christinnen hat (vgl. dazu im einzelnen das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - InfAuslR 1990, 211).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Es ist indessen bereits zweifelhaft, ob sich "den zahlreichen Berichten über Entführungen junger Mädchen und Frauen" die erforderliche Verfolgungsdichte (vgl. dazu Urteile vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entnehmen läßt, die für die Annahme notwendig ist, daß jeder wirtschaftlich und sozial ungesicherten Christin in der Türkei eine Entführung und Zwangsbekehrung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] ). - BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Es ist indessen bereits zweifelhaft, ob sich "den zahlreichen Berichten über Entführungen junger Mädchen und Frauen" die erforderliche Verfolgungsdichte (vgl. dazu Urteile vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entnehmen läßt, die für die Annahme notwendig ist, daß jeder wirtschaftlich und sozial ungesicherten Christin in der Türkei eine Entführung und Zwangsbekehrung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht. - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] ).
- VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88
Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei - …
Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ließ das Bundesverwaltungsgericht zunächst mit Beschluß vom 21. Juni 1989 (9 B 33.89) die Revision zu und wies schließlich unter Aufhebung der Vorentscheidungen die Klage mit Urteil vom 2. August 1990 (9 C 48.89) auch insoweit ab.
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BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 48.89 |
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- Wolters Kluwer
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