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ArbG Mainz, 30.01.2007 - 9 Ca 1543/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.01.2007 - 9 Ca 1543/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 4 Sa 212/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 4 Sa 212/07
Krankheit und Kündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.01.2007 - AZ: 9 Ca 1543/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.01.2007 unter AZ: 9 Ca 1543/06 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.07.2006 nicht zum 31.08.2006 aufgelöst worden ist, sondern über diesen Zeitpunkt hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.