Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 24.03.2006 - 9 Ca 1812/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 24.03.2006 - 9 Ca 1812/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2006 - 2 Ta 104/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2006 - 2 Ta 104/06
Prozesskostenhilfe: Einhaltung der Einmonatsfrist; Nachträgliche Änderung eines …
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 24.03.2006, 9 Ca 1812/03, wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen.Das Arbeitsgericht hat der Klägerin für ihre Klage auf Zahlung des Restlohnes, die durch Urteil vom 25.09.2003 - 9 Ca 1812/03 - erledigt wurde, mit Beschluss vom 24.07.2003 und vom 25.09.2003 Prozesskostenhilfe bewilligt.