Rechtsprechung
   ArbG Würzburg, 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31105
ArbG Würzburg, 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S (https://dejure.org/2006,31105)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S (https://dejure.org/2006,31105)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 9 Ca 75/06 S (https://dejure.org/2006,31105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 173/07

    Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 207, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben des VKA´s zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 37/07

    Kinderzuschlag, Entgeltbestandteile, Kinderbezogene Entgeltbestandteile,

    Die Anspruchshöhe ist danach mit Null zu veranschlagen (darauf stellt das Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 - ab; vgl. auch Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 21.03.2006 - 4 Ca 481/06 -).
  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage bei Elternzeit

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).
  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; LAG Hamm, Urteile vom 14.06.2007 - 17 Sa 173/07 und 17 Sa 254/07; ArbG Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, a.a.O., § 11 TVÜ-VKA Rdnr,.
  • ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06

    Überleitung in den TVöD während Elternzeit und Besitzstandszulage -

    Angesichts dessen kann auch nicht angenommen werden, der Klägerin stehe zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile zu, mangels gezahlter Vergütung im Monat September 2005 ergebe sich aber ein Betrag von "0" (so aber ArbG Würzburg, Urteil vom 22.08.2006, 9 Ca 75/06 S).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht