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ArbG Mainz, 06.11.2008 - 9 Ca 777/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.11.2008 - 9 Ca 777/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2009 - 9 Sa 199/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2009 - 9 Sa 199/09
Mobbing - Schmerzensgeld - Darlegungslast
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.11.2008, Az.: 9 Ca 777/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur Darstellung des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.11.2008, Az.: 9 Ca 777/08 (Bl. 82 ff. d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 6. November 2008, Az.: 9 Ca 777/08 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ein Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (02.05.2008) zu zahlen.