Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 08.06.2001 - 9 G 1521/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 2 S 623/06
Satzungsrechtliche Regelung zum maschinellen Pressen von Abfällen
Auf Grundlage dieser Ermächtigung dürfte der Satzungsgeber berechtigt sein, das Verpressen von Abfällen überhaupt zu verbieten (so etwa VG München, Urteil vom 18.10.2007 - M 10 K 06/1982 - Juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 8.6.2001 -9 G 1521/01 - Juris); neben der Vermeidung von Beschädigungen der Müllbehältnisse und der Erhaltung der Schüttfähigkeit des Abfalls dürfte insbesondere auch die Gewährleistung des gebührenrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand ein vollständiges Verbot rechtfertigen.