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   VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05   

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https://dejure.org/2007,16157
VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05 (https://dejure.org/2007,16157)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.04.2007 - 9 K 1835/05 (https://dejure.org/2007,16157)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. April 2007 - 9 K 1835/05 (https://dejure.org/2007,16157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbliche Nutzung von Waldwegen mit Schlittenhundengespannen ist genehmigungspflichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forstrechtliche Genehmigungspflichtigkeit der Benutzung von Waldwegen mit Schlittenhundegespannen i.R.e. gewerblichen Tätigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05
    Darauf, dass seine Kunden sich bei der Fahrt durch den Wald erholen wollen, kann sich der Kläger nicht berufen, denn er kann nur eigene Rechte geltend machen (entspr. zur Rechtsstellung des Betreibers eines Reiterhofs, der sich auf die Teilhabe seiner Kunden am Gemeingebrauch als Ausfluss des Rechts auf Erholung stützen wollte: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1004 - 5 S 2108/94 -, NVwZ-RR 1995, 323 ff. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.03.1992 - 3 Ss 99/92
    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05
    Die Grenzen dieser Gemeinverträglichkeit und damit der zulassungsfreien Benutzung des Waldes sind jedoch dort zu ziehen, wo die Gefahr besteht, dass die Lebensgemeinschaft Wald und dessen Bewirtschaftung gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird oder die Erholung anderer beeinträchtigt wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.1992 - 3 Ss 99/92 -, NVwZ-RR 1993, 136 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07

    Fahrten mit Schlittenhundegespannen auf Waldwegen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. April 2007 - 9 K 1835/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 24.04.2007 - 9 K 1835/05 - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. April 2007 - 9 K 1835/05 - zu ändern und festzustellen, dass die Benutzung von Waldwegen bis zu einer Breite von 2 m durch ihn und dritte Personen in seiner Begleitung oder dritte Personen in Benutzung von ihm gestellter Fahrzeuge und Hunde auf der Gemarkung Burladingen mit von Hunden gezogenen Wagen oder Schlitten, die jeweils nicht mehr als 300 kg Leergewicht und 500 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, nicht breiter als 1, 10 m sind und nicht schneller als 15 km/h sind, nicht der Genehmigung gemäß § 37 Abs. 2 LWaldG bedarf.

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