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   VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01   

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https://dejure.org/2002,15196
VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01 (https://dejure.org/2002,15196)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2002 - 9 K 2081/01 (https://dejure.org/2002,15196)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2002 - 9 K 2081/01 (https://dejure.org/2002,15196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergabe von Mitteln des Ausgleichstocks; Anrechnung von kommunalem Aktienbesitz; Gleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer kreisangehörigen Gemeinde auf Gewährung einer Investitionshilfe ; Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln bei kommunalen Ergänzungszuweisungen; Stärkung der kommunalen Infrastruktur ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Hierbei ist davon auszugehen, dass das Land gemäß Art. 73 Abs. 1 der Landesverfassung (- LV -) für eine Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu sorgen hat, die ihnen eine angemessene und kraftvolle Erfüllung ihrer Aufgaben erlaubt und nicht durch Schwächung der Finanzkraft zu einer Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts führt (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1999, VBlBW 1999, 294, 300).

    Anders wäre dies nur dann zu sehen, wenn der Gemeinde ohne diese Leistung die Durchführung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich wäre, denn Art. 73 Abs. 1 LV gewährleistet - wie bereits ausgeführt - den Gemeinden zur Durchführung ihrer Aufgaben einer angemessene Finanzausstattung zur eigenverantwortlichen - d.h. nicht an inhaltliche Vorgaben des Staates gebundenen - Verfügung (vgl. StGH, Urt. v. 10.05.1999, a.a.O.).

    Der Hinweis in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 10.05.1999 (a.a.O.) begründet eine solche Beteiligungspflicht der Gemeinden nicht.

  • BVerwG, 25.02.1965 - VIII C 80.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Denn eine Behörde ist grundsätzlich nicht gehindert, ihre Ermessenspraxis und die entsprechenden Richtlinien für die Zukunft zu ändern (vgl. BVerwGE 20, 292, 294; siehe auch BVerwG, Urt. v. 17.04.1970, E 35, 159 zu einem insoweit abweichenden Sonderfall), und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen durch die Änderung in ihren Erwartungen enttäuscht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1984, E 70, 127, 136).

    Der Schutz dieses Vertrauens geht jedoch nicht so weit, dass die Behörden verpflichtet sind, trotz Änderung der Sachlage an einer einmal verlautbarten Verwaltungspraxis weiter festzuhalten (vgl. BVerwGE 20, 292, 294; Urt. v. 17.04.1970, a.a.O. u. Urt. v. 18.09.1984, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (BVerwG, Urt. v. 18.09.1994 - 1 A 4/83 -, BVerwGE 70, 127; BVerfGE 21, 54 [68]; BVerwGE 5, 1,9).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (BVerwG, Urt. v. 18.09.1994 - 1 A 4/83 -, BVerwGE 70, 127; BVerfGE 21, 54 [68]; BVerwGE 5, 1,9).
  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55

    Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (BVerwG, Urt. v. 18.09.1994 - 1 A 4/83 -, BVerwGE 70, 127; BVerfGE 21, 54 [68]; BVerwGE 5, 1,9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Sie nehmen damit eine strikt zu begrenzende Ausnahmestellung ein, die bei der Interpretation der rechtlichen Begriffe und des Ermessensspielraumes der Verwaltungsbehörde Berücksichtigung finden muss (vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 03.04.2001, - 7 A 10993/00- ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1985 - 10 S 1892/84

    Zuschuß zum kommunalen Straßenbau - Rücknahme des Bewilligungsbescheids bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
    Sie haben lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung des Verteilungsausschusses unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und des Bedarfs sowie auf der Grundlage einer dem Gleichheitssatz entsprechenden Vergabepraxis (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.1985, VBlBW 1986, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1504/02

    Finanzausgleich - Ausgleichsstock- Mittelverteilung - Verwaltungsvorschrift -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. April 2002 - 9 K 2081/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25.04.2002 - 9 K 2081/01 - zu ändern, den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05./25.07.2001 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihr für die Erweiterung und Sanierung des Schulgebäudes des Schulzweckverbandes "Platte" eine Investitionshilfe in Höhe von 381.000 DM (194.802 Euro) nach Maßgabe des Ausgleichsstocks 2001 zu gewähren, hilfsweise über ihren diesbezüglichen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

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