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   FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99 K, G, F   

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https://dejure.org/2001,10181
FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99 K, G, F (https://dejure.org/2001,10181)
FG Münster, Entscheidung vom 26.11.2001 - 9 K 2871/99 K, G, F (https://dejure.org/2001,10181)
FG Münster, Entscheidung vom 26. November 2001 - 9 K 2871/99 K, G, F (https://dejure.org/2001,10181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftssteuer und Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer; Gewerbesteuermessbetrag und Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von Darlehensverträgen; Angemessenheit von Geschäftsführer- und Generalbevollmächtigtenbezügen; Anerkennung einer Pensionszusage; Unternehmenswertermittlung; Kaufpreisaufteilung bei Grundbesitz; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften: - Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von Darlehensverträgen; Angemessenheit von Geschäftsführer- und Generalbevollmächtigtenbezügen; Anerkennung einer Pensionszusage; Unternehmenswertermittlung; Kaufpreisaufteilung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Beurteilungskriterien sind u. a. Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie die Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (BFH-Urteile vom 5.10.1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549; vom 8.7.1998 I R 134/97, BFH/NV 1999, 370 ).

    Für den außerbetrieblichen Fremdvergleich können dabei Gehaltsstrukturuntersuchungen herangezogen werden (BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549; vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ).

    Eine höhere als die sich danach ergebende verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer überhöhten Tantiemegewährung oder aus der BFH-Rechtsprechung, dass im allgemeinen die Gesamtbezüge zu wenigstens 75 % aus einem festen und höchstens zu rund 25% aus einem erfolgsabhängigen Bestandteil bestehen (vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Nach dieser Definition der anschaffungsnahen Aufwendungen durch die Rechtsprechung ist zweifelhaft, ob der sofortige Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel, wie er in der Vergangenheit zugelassen wurde, noch von Bedeutung ist (BFH vom 16.12.1998 X R 89/95, nicht amtlich veröffentlicht).

    In der Entscheidung vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 hat der BFH die bisherige Rechtsprechung bestätigt.

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 19.3.1997 I R 75/96, BStBl II 1997, 577).

    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, bei der es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH, BStBl II 1997, 577).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Die Schätzung eines Betrages, eines Wertes, zu dem eine Bandbreite besteht, kann nicht mit einem Mittelwert vorgenommen werden, sondern hat sich an dem für den Steuerpflichtigen günstigen Unter- oder Oberwert zu orientieren (BFH vom 17.10.2001 I R 103/00, DB 2001, 2474).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Der zeitliche Zusammenhang, die Art. der Baumaßnahmen und ihre Höhe im Verhältnis zum Kaufpreis machen dies offenkundig (BFH vom 09.05.1995 IX R 5/93 BStBl. II 1996, 588).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2.

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Die Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude hat bei einer Anschaffung für das Betriebsvermögen nach dem Verhältnis der Teilwerte des Grundstücks und des Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung zu erfolgen (BFH vom 15, 02.1989 X R 97/87, BStBl. II 1989, 604).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Der steuerlichen Anerkennung der Pensionszusage steht in diesem Fall entgegen, dass der Gesellschafter am 30.6.1995 bereits 57 Jahre alt war und der Erdienungszeitraum von 10 Jahren nicht mehr eingehalten werden konnte (BFH vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Der BFH rückt von dieser Auffassung zwar möglicherweise ab, wie sich aus BFH vom 21. November 2000 IX R 39/97, BStBl II 2001, 244 (Aufforderung des IX. Senats an den BMF zum Verfahrensbeitritt) ergibt.
  • BFH, 05.09.2001 - I R 27/01

    Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Eine Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Verhältnis zu Gewerbebetrieben anderer Rechtsformen liegt darin nicht (BFH-Urteil vom 05.09.2001 I R 27/01).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
    Beurteilungskriterien sind u. a. Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie die Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (BFH-Urteile vom 5.10.1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549; vom 8.7.1998 I R 134/97, BFH/NV 1999, 370 ).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98

    Kfz-Steuererhöhung für nicht schadstoffarme Kfz

  • BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98

    Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar

  • BFH, 12.12.1990 - I R 85/88

    Zulässigkeit der Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

  • FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verzinsung eines Darlehens und daraus

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