Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 4245/07 Kg |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe; Ausbildungskosten als über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 S. 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausbildungskosten als über die Lebensführung hinausgehende ausbildungsbedingte Mehraufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Semester- und Rückmeldegebühren sind Ausbildungskosten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trainee-Programm - weiter Kindergeld?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung von Semestergebühren
- streifler.de (Kurzinformation)
Kindergeld: Sind Semestergebühren ausbildungsbezogene Aufwendungen?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Semestergebühren sind als Ausbildungskosten abziehbar
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Kindergeld durch Rückmeldegebühren
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Semestergebühren und Kindergeld
Besprechungen u.ä.
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Semestergebühren sind absetzbare Ausbildungskosten (FG-Urteil)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 4245/07 K
- BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 4245/07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, sind besondere Ausbildungskosten alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen (vgl. BFH Urteile vom 4.11.2000 VI R 62/97, BStBl II 2000, 489, undvom 18.05.2006 III R 5/05, BFH/NV 2006, 1745). - BFH, 18.05.2006 - III R 5/05
Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf Ausbildungsfreibetrag - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 4245/07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, sind besondere Ausbildungskosten alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen (vgl. BFH Urteile vom 4.11.2000 VI R 62/97, BStBl II 2000, 489, undvom 18.05.2006 III R 5/05, BFH/NV 2006, 1745). - FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07
Abzugsfähige Kosten bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 4245/07
Da dem Gesetz die Abzugsfähigkeit derartiger Ausbildungskosten selbst entnommen werden kann, kann eine Einschränkung durch den Richtliniengeber (DA-FamEStG vom 05.08.2004 63.4.2.8, wonach Studiengebühren, nicht jedoch die üblichen Semester- oder Rückmeldegebühren berücksichtigungsfähig sein sollen) nicht erfolgen (so auch FG München, Urteil vom 25.9.2007 (Az.: 5 K 2929/07, [...]Dokument).