Rechtsprechung
   VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28713
VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03 (https://dejure.org/2005,28713)
VG Minden, Entscheidung vom 24.11.2005 - 9 K 5844/03 (https://dejure.org/2005,28713)
VG Minden, Entscheidung vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 (https://dejure.org/2005,28713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine rechtmäßige Festsetzung von rückständiger Rundfunkgebühren durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ); Rundfunkrechtliche Qualifizierung des Vorliegens eines Rundfunkgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Auszug aus VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03
    vgl. zur Problematik OVG NRW, Beschluss vom 11.09.2002 - 19 A 24/00 - (Kopfhöreranschlüsse in den Patientenzimmern eines Krankenhauses); VG Stuttgart, Urteil vom 29.04.1981 - 2 K 180/80 - (Kopfhörer in den Trockenhauben eines Friseurgeschäftes).
  • OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78

    Streit über die Festsetzung von Gebühren für 62 Rundfunkgeräte; Qualifizierung

    Auszug aus VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03
    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14.02.1979 - II BA 18/78 - juris; s.a. Naujock in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 1 RGebStV Rn. 22 ff. m.w.N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07

    Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig

    Aus diesem Grund sind beispielsweise Kopfhörer, die in einem Sonnenstudio an den einzelnen Sonnenbänken vorgehalten werden, nicht als einheitliche Hörstelle anzusehen (vgl. VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris).
  • VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum

    Deswegen scheidet selbst bei Bestehen einer räumlichen Einheit eine Zuordnung mehrerer Geräte (Lautsprecher) zueinander aus, wenn sie - unter Ausschluss der anderen im Raum anwesenden Personen - allein dem Nutzer dienen, der den Rundfunkempfang über sie individuell regeln kann, wie dies etwa bei Rundfunkempfang mittels eines in einen Kopfhörer eingebauten Lautsprechers der Fall ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris (Kabinenlautsprecher in Sonnenstudio); VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 1996 -7 B 94.894 -, NJW 1996, 3098 (Hörschläuche in Krankenhäusern); OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris (Hörschläuche in Krankenhäusern); VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris (Kabinenkopfhörer in Sonnenstudio).
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 6 K 824/07

    Zum Vorliegen einer einheitlichen Hörstelle im Rundfunkgebührenrecht - hier:

    VGH München, Urteil vom 29.05.1996, - 7 B 94.894 -, NJW 1996, S. 3098 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.09.2002, - 19 A 24/00 - VG Minden, Urteil vom 24.11.2005, - 9 K 5844/03 -, zit. nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht