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   FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97   

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https://dejure.org/2000,13198
FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97 (https://dejure.org/2000,13198)
FG Köln, Entscheidung vom 07.11.2000 - 9 K 8039/97 (https://dejure.org/2000,13198)
FG Köln, Entscheidung vom 07. November 2000 - 9 K 8039/97 (https://dejure.org/2000,13198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeverlangen und Auswertung von "CpD-Konten" anläßlich der Außenprüfung einer Bank

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Herausgabeverlangen und Auswertung von "CpD-Konten" anläßlich der Außenprüfung einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Ein solcher Anlaß werde nicht nur von der in der steuerrechtlichen Literatur herrschenden Auffassung verlangt; auch die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 18.02.1997 VIII R 33/95, BStBl II 1997, 499; Beschluß vom 28.10.1997 VII B 40/97, DB 1998, 172 ) neige dieser Auffassung zu, auch wenn sie sich letztendlich nicht festgelegt habe.

    Ähnlich sieht es wohl der BFH in seinem Urteil VIII R 33/95, a.a.O., wenn er ausführt, daß sog. Eigenkonten der Kreditinstitute und CpD-Konten "anläßlich der Außenprüfung ...... zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt und abgeschrieben sowie unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 194 Abs. 3 AO 1977 verwertet werden" könnten, sofern, was im Streitfall offensichtlich entfällt, eine Außenprüfung nicht allein zu dem Zweck durchgeführt werde, Verhältnisse dritter Personen zu erforschen.

    Denn die CpD-Konten fallen als Eigenkonten der Bank nach einhelliger Auffassung nicht in diesen Schutzbereich, weil eine kundenbezogene Identitätsprüfung im Zusammenhang mit den über diese Konten abgewickelten Geschäftsvorfällen unterbleibt (vgl. Tipke-Kruse, AO , § 30 a Tz. 15; Streck/Peschges in DStR 1997, 1993 ff.; BFH VIII R 33/95, a.a.O.; Streck/Peschges in DStR 1997, 1993, ff.).

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Ein solcher Anlaß werde nicht nur von der in der steuerrechtlichen Literatur herrschenden Auffassung verlangt; auch die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 18.02.1997 VIII R 33/95, BStBl II 1997, 499; Beschluß vom 28.10.1997 VII B 40/97, DB 1998, 172 ) neige dieser Auffassung zu, auch wenn sie sich letztendlich nicht festgelegt habe.

    Sollte dies dennoch eintreten, stünde der Klägerin und betroffenen Dritten ausreichender Rechtsschutz zur Verfügung, durch allgemeine Leistungsklage in der Form der Unterlassungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO ) ein Verwertungsverbot durchzusetzen und dies im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorläufig sichern zu lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 28.10.1997 VII B 840/97, BFH/NV 1998, 424).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Ebensowenig wird mit den beabsichtigten Kontrollmitteilungen unzulässig in das nach Art. 2 Abs. 1 GG an sich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen eingegriffen, die von solchen Mitteilungen an andere Finanzämter betroffen wären (vgl. hierzu Tipke-Kruse, AO , Tz. 72 ff. zu § 85 und BVerfGE 65, 1, 41 ff. und 67, 100, 140 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Ebensowenig wird mit den beabsichtigten Kontrollmitteilungen unzulässig in das nach Art. 2 Abs. 1 GG an sich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen eingegriffen, die von solchen Mitteilungen an andere Finanzämter betroffen wären (vgl. hierzu Tipke-Kruse, AO , Tz. 72 ff. zu § 85 und BVerfGE 65, 1, 41 ff. und 67, 100, 140 ff.).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    dd) Die angegriffene Verfügung des Beklagten ist erkennbar nicht auf Ermittlungen "ins Blaue hinein", auf die Einleitung einer Rasterfahndung oder ähnliche nach der Rechtsprechung des BFH unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen gerichtet und ist deshalb auch insoweit ermessensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 82/85, BFHE 148, 10 und BFH-Beschluß vom 25.07.2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643).
  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    dd) Die angegriffene Verfügung des Beklagten ist erkennbar nicht auf Ermittlungen "ins Blaue hinein", auf die Einleitung einer Rasterfahndung oder ähnliche nach der Rechtsprechung des BFH unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen gerichtet und ist deshalb auch insoweit ermessensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 82/85, BFHE 148, 10 und BFH-Beschluß vom 25.07.2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643).
  • BFH, 16.10.1986 - V B 64/86

    Umsatzsteuer - Verbrauchsteuer - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    dd) Die angegriffene Verfügung des Beklagten ist erkennbar nicht auf Ermittlungen "ins Blaue hinein", auf die Einleitung einer Rasterfahndung oder ähnliche nach der Rechtsprechung des BFH unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen gerichtet und ist deshalb auch insoweit ermessensrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 82/85, BFHE 148, 10 und BFH-Beschluß vom 25.07.2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Denn die Anfertigung von Kontrollmitteilungen anläßlich von Außenprüfungen ist wegen der dem Prüfer routinemäßig unmittelbar zugänglichen Geschäftsunterlagen seit jeher ein wirksames Mittel der Finanzbehörden, ihrer Verpflichtung gemäß § 85 AO gerecht zu werden, die Steuer nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben und Steuerverkürzungen möglichst lückenlos zu verhindern (vgl. BVerfGE 84, 239, 268 ff.).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 3/98

    Schriftliche Nachweisanforderung bei Außenprüfung

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Dafür spricht bereits eindeutig die der Klägerin in diesem Zusammenhang erteilte Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356 AO ; BFH-Urteil vom 10.11.1998 VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199).
  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen

    Auszug aus FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97
    Die Hervorhebung dieser Verpflichtung in der Gesetzesfassung gründet sich darauf, daß die Außenprüfung vornehmlich eine Buchprüfung ist (vgl. etwa BFH-Beschluß vom 04.10.1991 VIII B 93/90, BStBl II 1992, 59).
  • BFH, 15.09.1992 - VII R 66/91

    Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Anordnungsverfügung für eine Außenprüfung

  • BFH, 28.04.2004 - VII B 198/03

    Betriebsprüfung bei Kreditinstitut; Auskunftsersuchen

    Der vom FA aufgeworfenen Rechtsfrage, sollte deren grundsätzliche Bedeutung in rechtlich ausreichender Weise dargelegt worden sein (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), kommt eine grundsätzliche Bedeutung jedenfalls deshalb nicht mehr zu, weil der beschließende Senat mit seinen Urteilen vom 4. November 2003 VII R 28/01 (BFHE 204, 15, Deutsches Steuerrecht 2004, 452) und VII R 29/01 unter Aufhebung der vom FA zur Unterstützung seiner Auffassung benannten Urteile des FG Köln vom 7. November 2000 9 K 8038/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 69) und 9 K 8039/97 (EFG 2002, 66) diese Frage bereits rechtsgrundsätzlich entschieden hat und sich weiterer Klärungsbedarf aus dem Vortrag des FA nicht ergibt.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01

    An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung der stl.

    Das Finanzgericht (FG) wies die von der Klägerin nach erfolglosem Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 22. September 1997) erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 66 veröffentlichten Gründen ab.
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