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   VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06   

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VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06 (https://dejure.org/2006,16299)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.11.2006 - 9 K 876/06 (https://dejure.org/2006,16299)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. November 2006 - 9 K 876/06 (https://dejure.org/2006,16299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Möglichkeit störender Auswirkungen eines Einzelhandelsbetriebs auf eine Nachbargemeinde mangels Darlegung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittwiderspruch einer Nachbargemeinde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses ; Erteilung der Baugenehmigung unter Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes bzw. des sich aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergebenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Stadt Balingen wendet sich erfolglos gegen Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs in Dotternhausen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Sofern die Antragstellerin meint, die Auswirkungen des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO müssten jedenfalls auch deshalb geprüft werden, weil das Vorhaben zusammen mit dem bereits vorhandenen Lebensmitteldiscounter "Lidl"- Markt - der wohl auf ca. 700 m 2 Verkaufsfläche auf dem Nachbargrundstück betrieben wird - berücksichtigt werden, ist festzustellen, dass eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Ziffer 2.3.3 des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001, GABl. vom 30.03.2001, 290) von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14/04 -).

    Sofern in einer Fallkonstellation wie der Vorliegenden letztlich § 15 BauNVO als geeignetes, die örtlichen Verhältnisse berücksichtigendes Rechtsinstrument gesehen wird, um eine mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht zu vereinbarende Agglomeration zu vermeiden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -), kann vom Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen nicht ausgegangen werden.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Bei diesem Betrieb handelt es sich auch nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i.S.v. § 11 Abs. 3 / S. 1 Nr. 2 BauNVO, der lediglich in einem Kerngebiet oder in einem Sondergebiet zulässig wäre, da es - wenn auch knapp - an dem selbständigen Tatbestandmerkmal der 800 m 2 überschreitenden Verkaufsfläche fehlt (so nun BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, - 4 C 14/04 -, - 4 C 3/05 - ).

    Sofern die Antragstellerin meint, die Auswirkungen des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO müssten jedenfalls auch deshalb geprüft werden, weil das Vorhaben zusammen mit dem bereits vorhandenen Lebensmitteldiscounter "Lidl"- Markt - der wohl auf ca. 700 m 2 Verkaufsfläche auf dem Nachbargrundstück betrieben wird - berücksichtigt werden, ist festzustellen, dass eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Ziffer 2.3.3 des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001, GABl. vom 30.03.2001, 290) von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14/04 -).

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Die Antragstellerin ist insbesondere im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO analog antragsbefugt, denn sie macht u.a. geltend, die angefochtene Baugenehmigung sei zu ihren Lasten unter Missachtung des in § 2 Abs. 2 BauGB normierten interkommunalen Abstimmungsgebotes bzw. des sich aus § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebotes erteilt worden (vgl. u.a. Bay. VGH, Beschl. vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 - vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 2 Rn. 136, Rn. 103 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. im Blick auf § 2 Abs. 2 BauGB Uechtritz in DVBl. 2006 S. 799 ff.).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    20 Selbst wenn nach dem G. Gutachten städtebauliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO durch das Hinzutreten des streitigen Vorhabens zu erwarten wären, bringt das Vorhaben aber noch lange keine Umsatzumverteilung zu Lasten der Antragstellerin mit einer - sortimentsbezogenen - Kaufkraftverlagerung von ca. 10 - 30% mit sich (vgl. zum Abstimmungsbedarf i.R. des § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB bei etwa 10% Kaufkraftabzug: Uechtritz in DVBl 2006, S. 799, 803 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 01.08.2002 - 4 C 5/01- und vom 17.09.2003 - 4 C 14/01-, letztgenannte Entscheidung lässt indes weiterhin die von der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum angenommene kritische Grenze von 10-30 % Kaufkraftabschöpfung je nach Sortiment offen).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    20 Selbst wenn nach dem G. Gutachten städtebauliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO durch das Hinzutreten des streitigen Vorhabens zu erwarten wären, bringt das Vorhaben aber noch lange keine Umsatzumverteilung zu Lasten der Antragstellerin mit einer - sortimentsbezogenen - Kaufkraftverlagerung von ca. 10 - 30% mit sich (vgl. zum Abstimmungsbedarf i.R. des § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB bei etwa 10% Kaufkraftabzug: Uechtritz in DVBl 2006, S. 799, 803 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 01.08.2002 - 4 C 5/01- und vom 17.09.2003 - 4 C 14/01-, letztgenannte Entscheidung lässt indes weiterhin die von der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum angenommene kritische Grenze von 10-30 % Kaufkraftabschöpfung je nach Sortiment offen).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Die Berücksichtigung eines Putzes mit einer Stärke von 1, 5 cm je Wand (insgesamt also 3 cm Abzug) dürfte voraussichtlich aber nicht unangemessen sein (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. vom 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, nachfolgend BVerwG, Urt. vom 24.11.2005 - 4 C 10/04 -).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 3.05

    Entscheidungen zum großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Bei diesem Betrieb handelt es sich auch nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i.S.v. § 11 Abs. 3 / S. 1 Nr. 2 BauNVO, der lediglich in einem Kerngebiet oder in einem Sondergebiet zulässig wäre, da es - wenn auch knapp - an dem selbständigen Tatbestandmerkmal der 800 m 2 überschreitenden Verkaufsfläche fehlt (so nun BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, - 4 C 14/04 -, - 4 C 3/05 - ).
  • VGH Bayern, 25.04.2002 - 2 CS 02.121
    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06
    Die Antragstellerin ist insbesondere im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO analog antragsbefugt, denn sie macht u.a. geltend, die angefochtene Baugenehmigung sei zu ihren Lasten unter Missachtung des in § 2 Abs. 2 BauGB normierten interkommunalen Abstimmungsgebotes bzw. des sich aus § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebotes erteilt worden (vgl. u.a. Bay. VGH, Beschl. vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 - vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 2 Rn. 136, Rn. 103 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. im Blick auf § 2 Abs. 2 BauGB Uechtritz in DVBl. 2006 S. 799 ff.).
  • VG Sigmaringen, 11.07.2007 - 9 K 732/07

    Frage der Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch

    Vorsorglich kann insoweit aber auf die den Beteiligten - auch der Antragstellerin über ihre Prozessbevollmächtigten - bekannten Ausführungen der Kammer in ihrem im Verfahren 9 K 876/06 ergangenen Beschluss vom 09.11.2006 verwiesen werden, gerade auch bezüglich der Möglichkeit der Klarstellung der tatsächlich genehmigten Verkaufsfläche.

    Insoweit hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 09.11.2006 - 9 K 876/06 - ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06

    Gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot im Bauplanungsrecht

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. November 2006 - 9 K 876/06 - wird zurückgewiesen.
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