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   FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05   

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https://dejure.org/2007,22041
FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05 (https://dejure.org/2007,22041)
FG München, Entscheidung vom 23.05.2007 - 9 K 943/05 (https://dejure.org/2007,22041)
FG München, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 9 K 943/05 (https://dejure.org/2007,22041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes bei einem noch zu gründenden Betrieb; Begriff des Existenzgründers im Sinne des Einkommensteuergesetzes; Kriterien für die Annahme voraussichtlicher Anschaffungskosten oder ...

  • Judicialis

    EStG § 7g Abs. 3 S. 2; ; EStG § 7g Abs. 6; ; EStG § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2001) § 7g Abs. 3 S. 1, 2, 4 § 7g Abs. 6
    Verbindliche Bestellung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst noch zu gründenden Betriebs als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbindliche Bestellung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst noch zu gründenden Betriebs als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04

    Bildung einer Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb; Auslegung des

    Auszug aus FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05
    Ausreichend dafür ist der Abschluss eines entsprechenden Werk- oder Kaufvertrags (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. April 2005 11 K 286/04, EFG 2005, 1416).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 40/05

    Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb

    Auszug aus FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05
    Nur so kann verhindert werden, dass ein Steuerpflichtiger mit dem Ziel einer Steuerersparnis die Gründung eines Betriebs nur behauptet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, juris;vom 28. Juni 2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058 m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06

    Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen"

    Auszug aus FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05
    Nur so kann verhindert werden, dass ein Steuerpflichtiger mit dem Ziel einer Steuerersparnis die Gründung eines Betriebs nur behauptet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, juris;vom 28. Juni 2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058 m.w.N.).
  • FG Hessen, 09.02.2010 - 1 K 839/08

    Ansparrücklage bei Verstoß der beabsichtigten Betriebsgründung gegen ein

    Es ist jedoch dem FG München in seinem Urteil vom 23.05.2007 (9 K 943/05, EFG 2007, 1427 ) folgend der Auffassung, dass das vom BFH zum Zwecke der Konkretisierung der Investitionsentscheidung in den Fällen der Bildung einer Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb geforderte Kriterium der verbindlichen Bestellung eine Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Verkäufer/Lieferanten erfordert, die ihrem Gehalt nach der Rechtsverbindlichkeit eines Kauf- beziehungsweise Werklieferungsvertrages entspricht, da erst diese Konkretisierung der Entscheidung über die Anschaffung betriebswesentlicher Wirtschaftsgüter das Vorhandensein einer ernstlichen Investitionsabsicht dokumentiert.
  • FG Hessen, 02.09.2008 - 1 V 1068/08

    Konkretisierung der Investitionsabsicht zur Inanspruchnahme der

    Eine verbindliche Bestellung in diesem Sinne erfordert eine Vereinbarung, die ihrem Gehalt nach der Rechtsverbindlichkeit eines Kauf- beziehungsweise Werklieferungsvertrages entspricht (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 23.05.2007 9 K 943/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1427).
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