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   OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99   

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OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99 (https://dejure.org/1999,8495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.1999 - 9 L 1832/99 (https://dejure.org/1999,8495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 1999 - 9 L 1832/99 (https://dejure.org/1999,8495)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 4 A 4708/98
  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Auch im Straßenausbaubeitragsrecht sind öffentliche Aufträge grundsätzlich auszuschreiben (im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172; Urt. v. 22.1.1999 - 9 L 1803/99 -, NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190).

    OVG -, KStZ 1999, 237 = DVBl. 1999, 1669 (LS)) ist der Senat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich nicht gefolgt (Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl.

    1999, 26 = KStZ 1999, 172 = Kommunal-Praxis 1998, 280; Urt. v. 22.1.1999 - 9 L 1803/99 - NdsVBl.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Diese offensichtlich - jedenfalls früher - teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. insoweit wohl nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.9.1985 - KStZ 1986, 113 = AS 20, 51 = DÖV 1986, 937 (LS); ebenso noch in seinem Urt. v. 1.12.1994 - 12 A 11692/92 - KStZ 1996, 218; einschränkend dann aber offensichtlich bereits Urt. v. 9.4.1997 - 6 A 12010/96 - DÖV 1997, 963 = DVBl. 1998, 62 (LS), in dem - als Korrektiv - nur noch dann von einem beitragsrechtlich beachtlichen Verstoß ausgegangen wird, wenn von einer "grob unangemessenen Höhe" der Kosten auszugehen sei; ebenso Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96.

    OVG -, KStZ 1999, 237 = DVBl. 1999, 1669 (LS)) ist der Senat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich nicht gefolgt (Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Auch im Straßenausbaubeitragsrecht sind öffentliche Aufträge grundsätzlich auszuschreiben (im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172; Urt. v. 22.1.1999 - 9 L 1803/99 -, NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190).

    1999, 167 = KStZ 1999, 190 = NVwZ 1999, 1128).

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 1999, § 8 RdNr. 350; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.1993 - 9 L 6127/92 - und v. 4.1.1994 - 9 M 3479/93 - ebenso zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10.11.1989 - 8 C 50.88 - NVwZ 1990, 870).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Diese offensichtlich - jedenfalls früher - teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. insoweit wohl nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.9.1985 - KStZ 1986, 113 = AS 20, 51 = DÖV 1986, 937 (LS); ebenso noch in seinem Urt. v. 1.12.1994 - 12 A 11692/92 - KStZ 1996, 218; einschränkend dann aber offensichtlich bereits Urt. v. 9.4.1997 - 6 A 12010/96 - DÖV 1997, 963 = DVBl. 1998, 62 (LS), in dem - als Korrektiv - nur noch dann von einem beitragsrechtlich beachtlichen Verstoß ausgegangen wird, wenn von einer "grob unangemessenen Höhe" der Kosten auszugehen sei; ebenso Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92

    Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
    Diese offensichtlich - jedenfalls früher - teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. insoweit wohl nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.9.1985 - KStZ 1986, 113 = AS 20, 51 = DÖV 1986, 937 (LS); ebenso noch in seinem Urt. v. 1.12.1994 - 12 A 11692/92 - KStZ 1996, 218; einschränkend dann aber offensichtlich bereits Urt. v. 9.4.1997 - 6 A 12010/96 - DÖV 1997, 963 = DVBl. 1998, 62 (LS), in dem - als Korrektiv - nur noch dann von einem beitragsrechtlich beachtlichen Verstoß ausgegangen wird, wenn von einer "grob unangemessenen Höhe" der Kosten auszugehen sei; ebenso Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Die Forderung nach einer Senkung der Angemessenheitsschwelle in diesen Fällen mit der Begründung, anderenfalls bestehe die Gefahr, dass das Vergaberecht zu einer "leeren Hülse" werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 1999 - 9 L 1832/99 - juris Rn. 13), übersieht, dass die Vorschriften des Vergaberechts gerade nicht dem Individualinteresse des Beitragspflichtigen dienen und es daher nicht Aufgabe des Beitragsrechts sein kann, Verstöße gegen diese Vorschriften in besonderer Weise zu sanktionieren.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Danach sind Kosten wegen der Verpflichtung zur Ausschreibung nach § 32 GemHVO und wegen des Gebots einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung bereits bei erkennbarer Unangemessenheit nicht beitragsfähig; dies gilt auch dann, wenn keine Ausschreibung erfolgte (Senatsurteil vom 25.11.1999 - 9 L 1832/99 - juris Rn. 12 f.; Senatsbeschlüsse vom 23.8.2001 - 9 L 3175/00 - n. v.; vom 24.6.2008 -, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Der vom Erforderlichkeitsprinzip gesteckte Rahmen ist erst dann überschritten, wenn das Entgelt außer Verhältnis zu den vom Dritten erbrachten Leistungen steht (vgl. zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 28.3.2001 - 9 K 4037/00 - Urteil vom 9.11.1999 - 9 L 1832/99 - NSt-N 2000, 98, 99 betr.
  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    304 Der von der Antragstellerin genannten Rechtsprechung zu den Folgen einer unterlassenen Ausschreibung lagen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits angefallene Kosten für den Straßenausbau oder Gebühren für einen entstandenen Aufwand geltend gemacht wurden, ohne dass eine Ausschreibung der Leistungen erfolgt war (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. April 1997 - 6 A 12010/96 -, juris Rn. 2, 26; NdsOVG, Urt. v. 25. November 1999 - 9 L 1832/99 -, juris Rn. 2, 12, 13; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 29. März 1999 - 12 C 11370/98 -, juris Ls. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04

    Beitragserhebung - fehlende öffentliche Ausschreibung

    Sie stützt sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, u.a. auf das in der angegriffenen Entscheidung angeführte Urteil vom 9.11.1999 (9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98), das sich wiederum auf die vorausgegangenen Urteile des Senats vom 24.6.1998 (9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172) und vom 22.1.1999 (9 L 1803/99 - NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190) bezieht.

    Entsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 9.11.1999 (aaO) keineswegs die gesamte Beitragsforderung als rechtswidrig angesehen, sondern ist nur zur Reduzierung der Beitragsforderung von etwa einem Drittel gekommen.

  • VG Lüneburg, 21.03.2022 - 3 A 174/18

    Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch

    Die Grenze zur Rechtswidrigkeit wird zwar nicht erst dann überschritten, wenn sich die geltend gemachten Kosten durch die Beauftragung Dritter als "grob unangemessen" erweisen (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 25.11.1999 - 9 L 1832/99 -, juris Rn. 13; vgl. zum Merkmal des "sachlich nicht mehr Vertretbaren": Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 10 Rn. 41, 43, Stand: September 2020).

    Maßgeblich ist, ob die Gemeinde sach- und marktgerechte Erwägungen und Argumente für die von ihr ohne die gebotene Ausschreibung vorgenommene Auftragsvergabe vortragen kann und diese die Schlussfolgerung auf die Angemessenheit der Kosten noch zulassen (Nds. OVG, Urt. v. 25.11.1999 - 9 L 1832/99 -, juris Rn. 13).

  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

    Zwar muss der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 32 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen; hiervon kann jedoch abgesehen werden, sofern die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 09.11.1999 - 9 L 1832/99 -, NST-N 2000, 98).
  • VG Stade, 28.04.2005 - 6 A 887/03

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag; Kosten für

    Insoweit kann sich der betroffene Anlieger mit Erfolg nur dann auf das Fehlen einer Ausschreibung berufen, wenn bei Durchführung einer Ausschreibung in deutlicher Höhe geringere Kosten angefallen wären (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 1999 - 9 L 1832/99 - juris; VG Gera, Urteil vom. 2. April 1998 - 5 K 1051/95 - Beschluss vom 20. April 2001 - 4 E 231/00 - VGH München, Urteil vom 30. Januar 1992 - 6 B 88.2083 - NVwZ-RR 1992, 579 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 9. November 1999 - 9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98 ), auf den sich auch das erstinstanzliche Urteil stützt, hat ein etwaiger Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit der Festsetzung des Gebührensatzes in der Gebührensatzung zur Folge (ebenso zu Kosten des Grundstücksanschlusses Beschluss des Senats vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - NSt-N 2004, 93).
  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

    Insoweit kann sich der betroffene Anlieger mit Erfolg nur dann auf das Fehlen einer Ausschreibung berufen, wenn bei Durchführung einer Ausschreibung in deutlicher Höhe geringere Kosten angefallen wären (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 1999 - 9 L 1832/99 - juris; VG Gera, Urteil vom.
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