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   OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95   

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https://dejure.org/1997,4249
OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 1 S. 1 KAG ND; § 5 Abs. 3 S. 1 KAG ND; § 5 Abs. 3 S. 2 KAG ND
    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; Unterschiedliche Gebührensätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; Unterschiedliche Gebührensätze

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 9 M 5550/92

    Abfallentsorgung; Entstehungszeitpunkt (Abgabenschulden); Erhebungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95
    Soll aber die Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraums entstehen, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Gebührensatzung (vgl. Beschl. d. beschl. Sen. KStZ 1994, 77; Urt. d. beschl. Sen. v. 29.11.1996, 9 L 7311/94; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 1996, § 6 Rn. 781 a und 781 b).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Dabei wird vom Ansatz her auf die Straße in ihrer gesamten Breite abgestellt und eine Differenzierung lediglich bei nur halbseitiger Reinigung für geboten erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - juris Rn. 6 f.; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., Rn. 762).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Bei laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld somit grundsätzlich, d.h. wenn satzungsmäßig nichts Abweichendes bestimmt wird, erst im Ablauf des Kalenderjahres (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, KStZ 1994, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, KStZ 1998, 135; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 721 a).

    aa) Ausgangspunkt der rechtlichen Überlegung ist wiederum, dass eine Abgabenschuld nur dann fällig werden kann, wenn sie bereits entstanden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, KStZ 1994, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, NVwZ-RR 1998, 135).

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Eine etwaige Befreiung der Anlieger von der Straßenreinigungspflicht ist in Niedersachsen hingegen (anders als in Bayern - Bay. VGH vom 20.3.1992 8 B 91.2772, BeckRS 1992, 118384) kein Vorteil, der durch die Straßenreinigungsgebühr abgegolten wird ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.3.1997 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris).

    Demgegenüber wird dies in Niedersachsen abgelehnt ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris).

    Sodann wurde formuliert, der Vorteil der Straßenreinigungsgebühr liege darin, dass die Straße in ihrer gesamten Länge in einem sauberen Zustand gehalten werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.1994 - 9 K S 5140/93, Rn. 30, juris; ähnlich auch Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris und ggf. auch noch Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 , Rn. 26, juris; dementsprechend vage nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris; aktuell sogar wieder OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2021, a.a.O., Rn. 219, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Die Straßenreinigungsgebühr soll den besonderen Vorteil ausgleichen, der dem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass die an seinem Grundstück entlang führende Straße in deren gesamter Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird (Nds. OVG, Beschl. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - NVwZ-RR 1998, 135 = Nds. VBl 1997, 215 = NSt-N 1997, 219 = NdsRpfl 1997, 167; Urt. v. 24.8.1994 - 9 K 5140/93 - NSt-N 1995, 15; Urt. v. 24.1.1990 - 9 L 43/89 - GemN 1990, 198; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2007, § 6 Rdnr. 762).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück;

    Die seitens der Beklagten zu erbringende Reinigungsleistung besteht darin, die der Reinigung unterliegende Straße (hier: die Fahrbahn vgl. § 3 Abs. 1 a) StrRS) in einen sauberen und gereinigten Zustand zu versetzen; dabei bezieht sich diese Leistung nicht auf einen Straßenabschnitt vor dem anliegenden Grundstück oder in Höhe der zugewandten Seite des Hinterliegergrundstückes, sondern auf die gesamte Straße als einen eigenständigen Teil des öffentlichen Straßennetzes (Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds.VBl. 1997, 214 (215)).

    Eine nach privatem Recht, etwa aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, bestehende Reinigungspflicht wäre hier nur dann beachtlich, wenn der Privatweg allgemein dem Verkehr wie bei einer gewidmeten öffentlichen Straße zugänglich wäre mit der Folge, daß die Reinigungspflichtigen einer Belastung unterliegen, die derjenigen zur Reinigung einer öffentlichen Straße Verpflichteten vergleichbar ist (Beschl. d. Sen. v. 4.12.1990 - 9 M 91/90 - vgl. auch Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds. VBl. 1997, 215 f.).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2006 - 9 PA 306/05

    Rechtmäßigkeit einer Straßenreinigungsgebühr für über einen privaten

    Vielmehr wird durch die Gebühr der besondere Vorteil abgegolten, der den Eigentümern der anliegenden und der erschlossenen Grundstücke dadurch erwächst, dass die an ihren Grundstücken vorbeiführende Straße in ihrer gesamten Länge durch die Gemeinde in einen sauberen Zustand versetzt wird (vgl. Beschl. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - NdsRpfl 1997, 167 = NdsVBl 1997, 214 = NVwZ-RR 1998, 135; Urt, d. Sen. v. 11.5.2000, a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Jedenfalls dann, wenn die Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraumes entstehen soll (antizipierte Gebühr), bedarf es einer ausdrücklichen Regelung des Entstehungszeitpunktes in der Gebührensatzung (Nds. OVG, Beschl. v. 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, juris Rn. 3; anders für monatliche Kindergartengebühren: Nds. OVG, Urt. v. 15.09.1997 - 9 L 4663/95 -, juris Rn.27; Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 -, juris Rn. 23).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Eine derartige doppelte Inanspruchnahme stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber sonstigen Anliegern und Hinterliegern dar, die aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes entweder zur Zahlung von Straßenreinigungsentgelt (als Anlieger oder Hinterlieger der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen) oder zur eigenen Reinigungsleistung (als Anlieger der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen) verpflichtet sind (vgl. zum Verbot der Doppelbelastung: OVG Nordrh.-Westf., KStZ 1986, 175; OVG Saarl., KStZ 1987, 195; OVG Nieders., NVwZ-RR 1998, 135 f.; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 5. Aufl. 2006, Rn. 356, 372).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21

    Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für

    Sieht das Satzungsrecht danach vor, dass der Gebührenanspruch der Gemeinde schon antizipiert zu Beginn des Veranlagungszeitraumes in voller Höhe entsteht und die Gemeinde den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht bestimmen kann, handelt es sich hierbei um eine jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrige Rechtsauffassung (vgl. Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Gesamtausgabe: 67. Ausg. , hier: 55. Erg. Lfg. , 53. Erg. Lfg. und 51. Erg. Lfg. , § 6 Rn. 269b, 251 , 242, 90 m. w. N.; für das Erfordernis einer ausdrücklichen Regelung für eine antizipierte Gebührenerhebung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 1997 - 9 L 2554/95 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 4 B 08.916

    Straßenreinigungsgebühren nach Frontmetermaßstab

    Mit der Straßenreinigungsgebühr wird nicht die auf ein bestimmtes Straßenstück bezogenen Reinigungsleistung abgegolten, es geht vielmehr um die Abgeltung des Vorteils, der mit der Sauberhaltung der Straße insgesamt verbunden ist (BayVGH vom 4.10.1993 aaO; HessVGH vom 16.6.1998 5 N 2795/94 [juris RdNr. 53]; OVG Lüneburg vom 20.3.1997 NVwZ-RR 1998, 135; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNrn. 474, 698b, 762 zu § 6).
  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

  • VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05

    Abgabebescheid; aufschiebende Wirkung; Beweislast; Durchschnitt;

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99

    Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Entstehen der Gebührenschuld

  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 998/99
  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 964/99
  • VG Greifswald, 12.03.2010 - 3 A 1326/06

    Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebührenbescheid; Vorverfahren; fehlerhafte

  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

  • VG Arnsberg, 18.09.2001 - 11 K 2464/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Änderungsbescheids bzgl.

  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

  • VG Schwerin, 04.02.2010 - 4 A 2284/05

    Gebührenbescheid für Niederschlagswasser

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