Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1990 - 9 L 262/89 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.1990 - 9 L 262/89 (https://dejure.org/1990,7523)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 9 L 262/89 (https://dejure.org/1990,7523)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Kutschfahrt; Kurort; Nachbarort; Fremdenverkehrsbeitragspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kutschfahrt; Kurort; Nachbarort; Fremdenverkehrsbeitragspflicht
Verfahrensgang
- VG Stade, 06.03.1989 - 4 A 137/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1990 - 9 L 262/89
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 287/02
Keine Fremdenverkehrsbeiträge für Telefonzellen der Deutschen Telekom AG
Durch die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.1.1990 - 9 L 262/89 - KStZ 1991, 19) ist bereits geklärt, dass das Niedersächsische Recht - anders als z.B. das Bayerische oder Baden-Württembergische Recht - durch § 9 Abs. 2 Satz 2 NKAG die Fremdenverkehrsbeitragspflicht auch auf Personen und Unternehmen erstreckt, die vorübergehend im Kurort erwerbstätig sind, ohne dort eine Betriebsstätte bzw. eine feste örtliche Beziehung zu haben. - OVG Niedersachsen, 17.03.1997 - 9 K 1912/95
Kommunale Abgaben; Fremdenverkehrsbeitrag; Kurort; Gleichheitssatz; Steuerberater
Der erkennende Senat hat auch in einer Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 9 L 262/89 - (KStZ 1991, 19) keine rechtlichen Bedenken gesehen, eine Beitragspflicht auf diejenigen zu beschränken, die, vorübergehend im Kurort erwerbstätig, dort ihre gewerbliche Leistung anbieten. - OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 281/02
Fremdenverkehrsbeitrag; Deutsche Telekom AG; Telefonzelle
Durch die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.1.1990 - 9 L 262/89 - KStZ 1991, 19) ist bereits geklärt, dass das Niedersächsische Recht - anders als z.B. das Bayerische oder Baden-Württembergische Recht - durch § 9 Abs. 2 Satz 2 NKAG die Fremdenverkehrsbeitragspflicht auch auf Personen und Unternehmen erstreckt, die vorübergehend im Kurort erwerbstätig sind, ohne dort eine Betriebsstätte bzw. eine feste örtliche Beziehung zu haben. - VG Oldenburg, 29.03.2001 - 2 A 1615/99
Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag; Beitragspflicht begründende, …
Eine Auslegung der oben genannten satzungsrechtlichen Vorschriften der FVBS in der von der Beklagten vertretenen Weise führt zu sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, wie ein einfaches und anschauliches Beispiel zeigt: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Kutschfahrten im Gebiet eines Kurortes, die ausschließlich von einem Nachbarort aus angeboten werden, in dem Kurort selbst keine Fremdenverkehrsbeitragspflicht des betreffenden Unternehmens begründen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 1990 - 9 L 262/89, NSt - N 1990, 146).