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   OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01   

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OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Vorteilsprinzip

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 1 S 1 KAG ND
    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht; Kommunalabgabe; Obergrenze; Straßenausbaubeitrag; Untergrenze; Vorteil; Vorteilsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag ; Ermittlung eines umlagefähigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Diese unterschiedliche Wortwahl bestätigt - im Zusammenhang mit § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO - das Ergebnis, dass der Gesetzgeber den Gemeinden zwar beim Erlassen von Straßenausbaubeitragssatzungen einen Entscheidungsfreibereich einräumen wollte, bei der Bemessung des Anliegeranteils aber das Vorteilsprinzip gilt (so im Ergebnis auch in jüngster Zeit VG Dessau, Urt. v. 7.9.2000 - 2 A 756/99 DE - NVwZ-RR 2001, 326 mit überzeugender Begründung; zustimmend dazu Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2001), § 8 RdNr. 492).
  • VG Hannover, 25.01.2001 - 4 A 2844/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Die von der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des VG Hannover vom 25. Januar 2001 (- 4 A 2844/00 - ZMR 2001, 405) dargelegten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 VwGO führen nicht zur Zulassung der Berufung.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.10.1979 - IX A 185/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Schafft nämlich eine Gemeinde durch eine Straßenausbaubeitragssatzung die Voraussetzungen für die Erhebung von Beiträgen, so ist sie hinsichtlich des "Wie(-viel)" den rechtlichen Bindungen des NKAG unterworfen (z.B. Urt. v. 12.1.1988, aaO; auch bereits Beschl. v. 31.10.1979 - IX A 185/77 - KStZ 1980, 150).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Auf Grund der festgestellten materiellen Rechtswidrigkeit des Satzungsbeschlusses der Klägerin wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 5 NKAG und Art. 3 Abs. 1 GG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294) bedurfte die angefochtenen Beanstandungsverfügung keiner weitergehenden Begründung.

    Auf Grund der vom Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -) festgestellten Verstöße der Satzungsbeschlusses der Klägerin gegen § 6 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) lagen atypische Gegebenheiten, die Anlass zu einer abweichenden Entscheidung hätten sein können, nicht vor.

    Daneben ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts geklärt, dass das aus § 6 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG abgeleitete Vorteilsprinzip nicht nur eine Obergrenze, sondern auch eine Untergrenze bedingt, so dass der Anliegeranteil bei Anliegerstraßen jedenfalls über 50 % des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O.).

    Bei Anliegerstraßen muss der Vorteil der Anlieger jedenfalls über 50 % und der Vorteil der Allgemeinheit - und damit der Gemeindeanteil - unter 50 % liegen (Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, dass das o.a. Vorteilsprinzip eine Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der ausgebauten Straßen und der ausgebauten Teileinrichtungen erfordert, muss jedenfalls zum einen nach reinen Wohnstraßen (Anliegerstraßen), Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungs- oder Innerortsstraßen) und Straßen mit Durchgangsverkehr (Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraßen) und zum anderen zumindest nach Fahrbahnen und Gehwegen unterschieden werden (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Es ist fraglich, ob dem abgabenrechtlichen Vorteilsprinzip eine von Beitragspflichtigen einklagbare Verpflichtung der Gemeinde entnommen werden kann, Mindestsätze der Anliegeranteile festzulegen (so für das niedersächsische Recht OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.06.2001 - 9 LA 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Es setzt für die Bestimmung des Anlieger- und des Gemeindeanteils einen verbindlichen Rahmen für das ortsgesetzgeberische Ermessen fest und gibt insofern eine Ober- und Untergrenze vor (vgl. den Senatsbeschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 - juris Rn. 12).

    Vielmehr steht dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, bei der Bestimmung des Gemeindeanteils innerhalb des durch das Vorteilsprinzip gesetzten Rahmens ein ortsgesetzgeberisches Ermessen zu, durch den der Vorteil der öffentlichen Einrichtung für die Allgemeinheit abgegolten wird und der zusammen mit dem Anteil der Grundstückseigentümer (Anliegeranteil) die Gesamtkosten der Einrichtung zu decken bestimmt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 - juris Rn. 11; vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 9.9.2015 - 6 A 10447/15 - juris Rn. 40 und OVG NRW, Beschluss vom 1.3.2011 - 15 A 1643/10 - juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Ob die Kommune Beiträge für einen Straßenausbau erhebt, steht damit grundsätzlich - wie auch bei öffentlichen Spielplätzen (Rose in KVR Nds., Stand: Juni 2019, § 111 NKomVG Rn. 1) - in ihrem Ermessen (vgl. auch § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 -, juris Rn. 10, 12 zu § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO a.F.; vgl. auch Ipsen, NKomVG, 2011, § 111 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Sollte der z. B. vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 6.6.2001 - 9 LA 907/01 -, zitiert nach juris) und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urt. v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 -) vertretenen Auffassung zur Notwendigkeit einer entsprechenden Differenzierung zu folgen sein, hätte dies zwar die Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Satzung zur Folge.
  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 282/12

    Anliegeranteil; Beanstandungsverfügung; Beitragssatzung; Bewertungsermessen;

    Daraus folge auch die Anerkennung einer Untergrenze der Vorteilsbemessung (vergleiche zu alledem Nds. OVG, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 -, NdsVBl. 2002, 105 m.w.N.).

    Dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Gebot, die Anteilssätze für die verschiedenen Einrichtungen plausibel aufeinander abzustimmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.02.1980 - 9 C 2/79 -, DVBl. 1980, 760; Beschlüsse vom 06.06.2001, a.a.O., und vom 18.03.2004 - 9 ME 342/02 -), wurde mit der beanstandeten Satzung entsprochen, die sich an der Mustersatzung des Nds. Innenministeriums orientiert und die dort empfohlenen Anteilssätze lediglich geringfügig (meist um fünf Prozentpunkte) niedriger festsetzt.

    Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, muss der Anliegeranteil nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 06.06.2001, a.a.O.) jedenfalls über 50% liegen, wobei ein Anteil von 75% mehrfach akzeptiert worden ist.

    Anliegerstraßen jedoch sind solche Straßen, in denen der Anliegerverkehr überwiegt, also mehr als 50% ausmacht (Nds. OVG, Beschluss vom 06.06.2001, a.a.O.; siehe oben).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 15 A 3137/06

    Maßstäbe für den Gemeindeanteil im Straßenbaubeitragsrecht; Wirtschaftlicher

    In diese Richtung aber Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294 (296); Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 -, OVGE 47, 417 (421 ff.); OVG S.-A., Beschluss vom 22.6.2004 - 2 L 517/02 -, juris, Rn. 14; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 34 Rn. 9; ähnlich, aber zum Teil auf abweichender gesetzlicher Grundlage, die etwa auf das Verkehrsaufkommen abstellt, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.2007 - 6 A 11315/06.OVG -, AS 34, 99; OVG Schl.-H., Urteil vom 26.4.2006 - 2 KN 7/05 -, Juris Rn. 142 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 12.1.1983 - V OE 1/79 -, HSGZ 1983, 295 (299); Bay. VGH, Urteil vom 29.10.1984 - Nr. 6 B 82 A.2893 -, BayVBl. 1985, 117.
  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 367 zu § 8 m. w. Nw.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 367 zu § 8; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31.01.2007 - 5 B 522/06 - LKV 2008, 130).

    Wie hoch dieser Anliegeranteil konkret für die Teileinrichtungen von Anliegerstraßen im Gemeindegebiet der Beklagten zu bemessen ist, ob sich die Beklagte dabei grundsätzlich an den von der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien orientieren kann (hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 371 zu § 8), ob der Anliegeranteil mindestens 60 % betragen müsste (so Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., Rn. 17 zu § 34) und ob es für die Einschätzung der Verkehrsbedeutung von Anliegerstraßen grundsätzlich auf eine Gegenüberstellung der zahlenmäßigen Relation der jeweiligen Verkehrsvorgänge ankommt (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.) oder auf deren Gewichtung (hierzu OVG NW, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 A 3137/06 - a. a. O.), ist nicht vom Senat vorzugeben, zumal die Beklagte den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau von Anliegerstraßen gemäß § 4 Abs. 3 der SAB 2002 inzwischen auf 75 % festgelegt hat.

  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus a. a. O., m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O.; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31. Januar 2007 -5B 522/06 - LKV 2008, 130).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer

    Es bleibt offen, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...]; VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).

    Es kann offen bleiben, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...]; VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil mit dem Verwaltungsgericht 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).

  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

  • LG Osnabrück, 03.12.2012 - 2 O 1351/12

    Anspruch auf Rückzahlung von im Kaufpreis eines Grundstückskaufvertrages

  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
  • VG Kassel, 04.10.2010 - 3 K 750/09

    Beanstandung der Änderung einer Straßenbeitragssatzung

  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
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