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LG Dresden, 24.09.2020 - 9 O 2203/19 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 24.09.2020 - 9 O 2203/19
- OLG Dresden, 13.04.2022 - 5 U 1973/20
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 13.04.2022 - 5 U 1973/20
S-Prämiensparvertrag, unwirksame Vertragsklausel
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 24.09.2020 (9 O 2203/19) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger brutto 6.209,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.08.2019 zu zahlen.Das Landgericht hat die Beklagte mit Urteil vom 24.09.2020 (9 O 2203/19) antragsgemäß verurteilt, an den Kläger 10.987,93 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.08.2019 zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2020 mit dem Az.: 9 O 2203/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die zulässige Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 24.09.2020 (9 O 2203/19) ist teilweise begründet.