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LG Berlin, 12.08.2003 - 9 O 25/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.08.2003 - 9 O 25/03
- KG, 17.05.2004 - 22 U 286/03
Wird zitiert von ...
- KG, 17.05.2004 - 22 U 286/03
Keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit bei einseitiger Nennung eines …
Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das am 12. August 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 9 O 25/03 - werden zurückgewiesen.unter Abänderung des am 12. August 2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 9 O 25/03 - den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin weitere Zinsen aus 11.415,10 EUR für die Zeit vom 01. Januar 1999 bis zum 14. Dezember 2001 zu zahlen und zwar bis zum 31. Mai 2000 in Höhe von drei und ab dem 01. Juni 2000 in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.