Rechtsprechung
LG Hanau, 28.04.2006 - 9 O 258/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hanau, 28.04.2006 - 9 O 258/05
- OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 16 U 110/06
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 69/07
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 24.07.2007 - 13 Sa 1062/06 Die kopierten Sitzungsprotokolle und das Urteil des Landgerichts Hanau vom 28. April 2006 - 9 O 258/05 - sowie die Berufungsbegründung und Berufungserwiderung wie auch das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2007 - 16 U 110/06 - waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Dies erscheint auch nicht fernliegend, wenn man die Einlassungen des Zeugen als Kläger des Rechtsstreits 9 O 258/05 vor dem Landgericht Hanau berücksichtigt, wonach er sich mit dem Geld angeblich an der Gründung eines Spielcasinos durch den Kläger des vorliegenden Rechtsstreits beteiligen wollte.
- OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 16 U 110/06
Beweisaufnahme über Vorliegen eines Darlehensvertrages
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. April 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau - 9 O 258/05 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das am 28. April 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau - 9 O 258/05 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 72.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2005 zu zahlen.
Rechtsprechung
LG Augsburg, 07.07.2005 - 9 O 258/05 |
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Verfahrensgang
- LG Augsburg, 07.07.2005 - 9 O 258/05
- OLG München, 20.12.2005 - 30 U 536/05
- BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06
Rechtsprechung
LG Kiel, 26.05.2011 - 9 O 258/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Kiel, 26.05.2011 - 9 O 258/05
- OLG Schleswig, 03.08.2012 - 1 U 66/11
- BGH, 10.07.2014 - VII ZR 248/12
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 03.08.2012 - 1 U 66/11
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die Beklagte unter Abänderung des am 26. Mai 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 9 O 258/05, zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 26.620,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 77.199,22 EUR für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis zum 27. Dezember 2007 und auf 26.620,48 8e) ab dem 28. Dezember 2007 zu zahlen.