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LG München I, 16.03.2005 - 9 O 907/02 |
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Verfahrensgang
- LG München I, 16.03.2005 - 9 O 907/02
- OLG München, 13.10.2005 - 1 U 2864/05
Wird zitiert von ...
- OLG München, 13.10.2005 - 1 U 2864/05
Ärztliche Aufklärungspflicht über die Möglichkeiten einer konservativen …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts M. I vom 16.03.2005, Az.: 9 O 907/02, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 16.03.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts M. I, Az. 9 O 907/02, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger den Betrag von 264.842,23 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu bezahlen, ferner festzustellen, dass die Beklagten samtverbindlich verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen Schaden, den dieser durch die in der Zeit vom 06.06.1991 bis zum Ende des Jahres 1991 in dem städtischen Krankenhaus M.-N. durchgeführten Behandlungen seit dem 01.09.1999 erlitten hat und in Zukunft erleiden wird, zu ersetzen.