Rechtsprechung
| BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95 |
Volltextveröffentlichungen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB
Wird zitiert von ... (19)
- LSG Sachsen, 30.03.2005 - L 6 SB 67/01 Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelampu-tierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Diese Beurteilungskriterien sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den von ihm herausgegebenen "An-haltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996" (Anhaltspunkte - AHP) (…AHP Nr. 31, S. 167 bis 168) und vom Bundessozialgericht (BSG) in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen worden (vgl. BSG, Urteil vom 9. März 1988, Az. 9/9a RVs 15/87 = SozSich 1988, 381; Urteil vom 12. Februar 1997, Az. 9 RVs 11/95 = SGb 1997, 217 bis 218).
Bei ihnen liegen vornehmlich Schädigungen der unteren Ex-tremitäten in einem erheblichen Ausmaß vor, die bewirken, dass Beine und Füße die ihnen zukommende Funktion der Fortbewegung nicht oder nur unter besonderen Erschwernissen erfüllen (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.).
Dabei kommt es für den Nachteilsausgleich nicht auf die allgemeine Vergleich-barkeit der Auswirkungen der Gesundheitsstörung, die letztlich durch die Höhe des GdB manifestiert werden, sondern allein darauf an, dass die Auswirkungen funktional im Hin-blick auf die Fortbewegung gleich zu achten sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.; BSG, Urteil vom 15. August 2000, Az. B 9 SB 33/00 B).
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.;… Urteil vom 15. August 2000, a. a. O.).
- BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96
Anhaltspunkte für das Merkzeichen G
Anspruch darauf hat darüber hinaus aber auch, wer nach Prüfung des einzelnen Falles aufgrund anderer Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist (vgl dazu das Senatsurteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 -, nicht veröffentlicht). - BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (…vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11;… Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18;… Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ;… Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96).
- LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02 In dem Urteil des BSG vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95) ist eine (funktionale) Gleichstellung bejaht worden, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird.
Diese Betrachtungsweise ist bereits vom BSG in dem Urteil vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95, Seite 5 des Umdrucks) verworfen worden.
- LSG Bayern, 25.08.2005 - L 15 SB 35/00 Mit Schriftsatz vom 18.02.2003 bekräftigte die Klägerin nochmals, für sie sei in aller erster Linie von entscheidender Bedeutung, dass ihr auch in Zukunft die Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen erhalten bleibe; zwar habe der Sachverständige Dr.H. angegeben, bei ihr läge ein so hoher GdB , wie er bei Doppelbeinamputierten, Hüftgelenkexartikulierten und anderen in der Beweisfrage beschriebenen Behinderungen gegeben sei, nicht vor, er habe jedoch durchweg eine ganz erhebliche Gehbehinderung diagnostiziert; nach der Rechtsprechung des BSG komme es allein darauf an, dass die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeiten zur Fortbewegung funktional gleich zu achten seien (BSG vom 12.02.1997, Az.: 9 RVS 11/95); ihr sei es schlicht nicht möglich, ohne Stockhilfe auch nur kürzeste Entfernungen zurückzulegen; nach der Rechtsprechung des BSG könne eine funktionale Äquivalenz der vorliegenden Behinderung im Hinblick auf die Fortbewegung auch dann gegeben sein, "wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird".
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird (vgl. Urteil vom 12.02.1997, Az.: 9 RVs 11/95).
- LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01 Der Ausweis mit dem Merkzeichen "aG" befreit den Behinderten von Beschränkungen des Haltens und des Parkens im Straßenverkehr und eröffnet ihm besonders gekennzeichnete Parkmöglichkeiten (…BSG SozR 3870 § 3 Nr. 28; BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, Az.: 9 RVs 11/95 = SGb 1997, 217).
Der Leidenszustand muss also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken, wobei es allein darauf ankommt, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleich zu achten sind (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a.a.O.).
- SG Dresden, 22.08.2001 - S 7 SB 123/00 Die Erteilung des Merkzeichens aG setzt nicht voraus, dass der GdB für die Gehfähigkeit beeinträchtigenden Behinderungen mindestens 80 beträgt (vgl Urt des BSG vom 12.2.1997 - 9 RVs 11/95).
Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht des Beklagten setzt die Erteilung des Merkzeichens aG nicht voraus, dass der GdB für die die Gehfähigkeit beeinträchtigenden Behinderungen mindestens 80 beträgt (Urt. d. BSG v. 12. Februar 1997 - Az.: 9 RVs 11/95).
- BSG, 15.08.2000 - B 9 SB 33/00 B
Nachteilsausgleich "aG" bei Dermatomyositis
In seinem Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 - (im Kurztext veröffentlicht in SGb 1997, 217 ff und Versorgungsverwaltung 1997, 61) hat das BSG ausgeführt, daß es darauf ankomme, ob die Gesundheitsstörungen des Behinderten funktional im Hinblick auf die Fortbewegung den in der Verwaltungsvorschrift ausdrücklich aufgezählten Zuständen gleich zu achten seien. - LSG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - L 4 SB 54/05
Anerkennung des Nachteilsausgleichs aG im Schwerbehindertenrecht bei Adipositas
Nach der Rechtsprechung ist die Höhe eines bestimmten GdB für Behinderungen der unteren Gliedmaße wie beim Nachteilsausgleich G auf den Nachteilsausgleich aG nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 12.12.1997, Az.: 9 RVs 11/95). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2000 - L 7 B 6/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Auf die Möglichkeit der prothetischen Versorgung zur Fortbewegung mit Hilfsmitteln (Rollstühlen) ist nicht abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.1997, 9 RVs 16/96 m.w.N.; Urteil vom 12.02.1997, 9 RVs 11/95). - LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00
- LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 1 SB 54/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 6 SB 59/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- SG Aachen, 05.10.2005 - S 17 SB 73/04
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Sachsen, 04.10.2001 - L 1 SB 37/01
- LSG Niedersachsen, 07.02.2001 - L 9 SB 75/99
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2002 - L 5 SB 6/99
- SG Aachen, 16.04.2003 - S 17 (12) SB 148/01
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- VG Köln, 24.09.2004 - 11 K 4727/03
