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   BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93   

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https://dejure.org/1994,3725
BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93 (https://dejure.org/1994,3725)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 9 RVs 3/93 (https://dejure.org/1994,3725)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 (https://dejure.org/1994,3725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - enge Auslegung der Vorschriften - körperliche Teilnahmehindernisse - Aphasie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Behinderten auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Anspruch auf den Nachteilsausgleich "RF"; Unmöglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Er hat lediglich entschieden, daß die RGVO unter "Teilnahme" die körperliche Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Rücksicht darauf versteht, ob der Teilnehmer geistig (noch) in der Lage ist, dem Dargebotenen zu folgen (vgl SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 und Urteil vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht), und er hat für die Inanspruchnahme von RF durch Kleinkinder eine Mindestaltersgrenze von zwei Jahren gezogen (SozR 3-3870 § 4 Nr. 18).

    Ungeachtet der Zugehörigkeit auch psychisch Behinderter zum Kreis der Berechtigten hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (vgl zur Frage, ob das Merkzeichen "RF" den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen noch entspricht BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 und Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - unveröffentlicht).

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

    Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 16. März 1994 (Az 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, daß die mangelnde geistige Aufnahmefähigkeit eines Behinderten die Erteilung des Merkzeichens RF weder begründet noch ausschließt.
  • SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18

    Zuerkennung des Merkzeichens RF hinsichtlich Befreiung von der

    Praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (vgl. hierzu BSG vom 11.09.1991, Az.: 9a/9 RVs 15/89, juris Rdnr. 13, vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85, juris Rdnr. 10 sowie vom 16.03.1994, Az.: 9 RVs 3/93, juris Rdnr. 10).
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