Rechtsprechung
BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - enge Auslegung der Vorschriften - körperliche Teilnahmehindernisse - Aphasie
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Behinderten auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Anspruch auf den Nachteilsausgleich "RF"; Unmöglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …
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- BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81
Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93
Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe - …
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- BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R
Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit …
Er hat lediglich entschieden, daß die RGVO unter "Teilnahme" die körperliche Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Rücksicht darauf versteht, ob der Teilnehmer geistig (noch) in der Lage ist, dem Dargebotenen zu folgen (…vgl SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 und Urteil vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht), und er hat für die Inanspruchnahme von RF durch Kleinkinder eine Mindestaltersgrenze von zwei Jahren gezogen (…SozR 3-3870 § 4 Nr. 18).Ungeachtet der Zugehörigkeit auch psychisch Behinderter zum Kreis der Berechtigten hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (…vgl zur Frage, ob das Merkzeichen "RF" den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen noch entspricht BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 und Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - unveröffentlicht).
- BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze
Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 16. März 1994 (Az 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, daß die mangelnde geistige Aufnahmefähigkeit eines Behinderten die Erteilung des Merkzeichens RF weder begründet noch ausschließt. - SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18
Zuerkennung des Merkzeichens RF hinsichtlich Befreiung von der …
Praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (…vgl. hierzu BSG vom 11.09.1991, Az.: 9a/9 RVs 15/89, juris Rdnr. 13…, vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85, juris Rdnr. 10 sowie vom 16.03.1994, Az.: 9 RVs 3/93, juris Rdnr. 10).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - L 13 SB 108/17
Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens "aG" bzw. "RF" im …
Mit dieser sehr engen Auslegung soll gewährleistet werden, dass der auch aus anderen Gründen problematische Nachteilsausgleich "RF" (…vgl. insbesondere BSG, Urteile vom 10. August 1993, 9/9a RVs 7/91, in: Breith 1994, S. 230, und vom 16. März 1994, 9 RVs 3/93, bei Juris, das die Auffassung vertritt, es erscheine wegen der nahezu vollständigen Ausstattung aller Haushalte in Deutschland mit Rundfunk- und Fernsehgeräten zunehmend zweifelhaft, dass durch den Nachteilsausgleich "RF" tatsächlich ein behinderungsbedingter Mehraufwand ausgeglichen werde) nur Personengruppen zugute kommt, die den in § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ausdrücklich genannten Schwerbehinderten (Blinden und Hörgeschädigten) vergleichbar sind. - LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05
Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung …
Durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer dürfte kaum entstehen, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen heute nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (…BSG, Urt. v. 28.6.2000, SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 26 = NJW 2001 S. 1966; vgl. auch Urt. v. 16.3.1994, 9 RVs 3/93 - juris -). - LSG Baden-Württemberg, 16.01.2013 - L 3 SB 3862/12
Schwerbehindertenrecht - Befreiung von der Rundfunkgebühr - Merkzeichen RF - …
Dies hat - zu einer Klägerin mit amputiertem Unterarm und daraus folgender neurotisch-phobischer Störung - das LSG für das Saarland in seinem Urteil vom 27.01.2000 (…L 5b SGB 68/98, Juris Rn. 64 ff.) unter Abgrenzung von den Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 16.03.1994 (9 RVs 3/93, Juris) ausgeführt, das Merkzeichen "RF" sei nicht allein dann zuzuerkennen, wenn die Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen physisch unmöglich sei, sondern auch dann, wenn psychische Gründe den behinderten Menschen von einem solchen Besuch subjektiv zwingend abhielten. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2013 - L 13 SB 169/12
Anlass zur Klageerhebung - Anlass zur Berufungseinlegung - Prozessuale …
Mit dieser sehr engen Auslegung soll gewährleistet werden, dass der auch aus anderen Gründen problematische Nachteilsausgleich "RF" (…vgl. insbesondere BSG, Urteile vom 10. August 1993, 9/9a RVs 7/91, in: Breith 1994, S. 230, und vom 16. März 1994, 9 RVs 3/93, bei Juris, das die Auffassung vertritt, es erscheine wegen der nahezu vollständigen Ausstattung aller Haushalte in Deutschland mit Rundfunk- und Fernsehgeräten zunehmend zweifelhaft, dass durch den Nachteilsausgleich "RF" tatsächlich ein behinderungsbedingter Mehraufwand ausgeglichen werde) nur Personengruppen zugute kommt, die den ausdrücklich genannten Schwerbehinderten (Blinden und Hörgeschädigten) und den aus wirtschaftlicher Bedrängnis sozial Benachteiligten vergleichbar sind. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 13 SB 124/07
Merkzeichen aG; RF; GdB - Inkontinenz
Mit dieser sehr engen Auslegung soll gewährleistet werden, dass der auch aus anderen Gründen problematische Nachteilsausgleich "RF" (…vgl. insbesondere BSG, Urteile vom 10. August 1993, 9/9a RVs 7/91, in: Breith 1994, S. 230, und vom 16. März 1994, 9 RVs 3/93, bei Juris, das die Auffassung vertritt, es erscheine wegen der nahezu vollständigen Ausstattung aller Haushalte in Deutschland mit Rundfunk- und Fernsehgeräten zunehmend zweifelhaft, dass durch den Nachteilsausgleich "RF" tatsächlich ein behinderungsbedingter Mehraufwand ausgeglichen werde) nur Personengruppen zugute kommt, die den gesetzlich ausdrücklich genannten Schwerbehinderten (Blinden und Hörgeschädigten) und den aus wirtschaftlicher Bedrängnis sozial Benachteiligten vergleichbar sind. - LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht
Durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer entsteht nicht, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen heute nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (…BSG, Urt. v. 28.6.2000, SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 26 = NJW 2001 S. 1966; vgl. auch Urt. v. 16.3.1994, 9 RVs 3/93 - juris -). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2008 - L 13 SB 113/07
Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "RF" für einen schwerbehinderten Windelträger
Mit dieser sehr engen Auslegung soll gewährleistet werden, dass der auch aus anderen Gründen zweifelhafte Nachteilsausgleich "RF" (…vgl. insbesondere BSG, Urteile vom 10. August 1993, 9/9a RVs 7/91, in: Breith 1994, S. 230, und vom 16. März 1994, 9 RVs 3/93, bei Juris, worin die Auffassung vertreten wird, dass es wegen der nahezu vollständigen Ausstattung aller Haushalte in Deutschland mit Rundfunk- und Fernsehgeräten zunehmend zweifelhaft erscheint, dass durch den Nachteilsausgleich "RF" tatsächlich ein behinderungsbedingter Mehraufwand ausgeglichen wird) nur Personengruppen zugute kommt, die den gesetzlich ausdrücklich genannten Schwerbehinderten (Blinden und Hörgeschädigten) und den aus wirtschaftlicher Bedrängnis sozial Benachteiligten vergleichbar sind. - LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 13 SB 76/11
Rundfunkbeitragsbefreiung bei Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - L 13 SB 252/10
Rundfunkgebühren-/-beitragsbefreiung wegen Behinderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 13 SB 248/07
Merkzeichen RF - Runkfunkstaatsvertrag - Sehvermögen - Gesichtsfeld
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - L 13 SB 202/07
Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Merkzeichen RF
- LSG Sachsen, 19.04.1995 - L 2 Vs 10/94
Nachteilsausgleich - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Multiple …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 13 SB 56/12
Rundfunk - Staatsvertrag - Merkzeichen RF
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 13 SB 126/08
Merkzeichen "RF"
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
RF nicht bei Fortbewegung mit Rollstuhl und Begleitperson
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2005 - L 9 SB 117/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 10 SB 17/03
Gesundheitliche Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich RF
- LSG Bayern, 15.03.2005 - L 18 SB 100/03
Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- LSG Berlin, 12.08.2003 - L 13 SB 31/02
Zuerkennung des Merkzeichens RF als Voraussetzung für die Befreiung von der …
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2017 - L 8 SB 675/17
- LSG Niedersachsen, 12.01.2001 - L 9 SB 139/00
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Merkzeichen "RF" - Voraussetzungen
- LSG Niedersachsen, 28.08.2001 - L 9 SB 15/01
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2017 - L 8 SB 4707/16
- LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 9 SB 14/01
- LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 9 SB 97/99
- LSG Niedersachsen, 12.01.2001 - L 9 SB 29/00
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 4049/12
- SG Hannover, 05.07.2007 - S 25 SB 337/05
- SG Chemnitz, 04.02.2014 - S 16 SB 833/12
Rückwirkende Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen nach dem …
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - L 3 SB 3413/09
- SG Lüneburg, 14.03.2007 - S 15 SB 53/06
- SG Osnabrück, 23.02.2006 - S 18 SB 77/05