Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5932
VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85 (https://dejure.org/1987,5932)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 (https://dejure.org/1987,5932)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 9 S 1085/85 (https://dejure.org/1987,5932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulleiter) - Nichteignung als Leiter einer Privatschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
    Die letztgenannten, mit dem gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG ausgestatteten Vorschriften gebieten jedenfalls im Bereich von Ersatzschulen eine staatliche Schulaufsicht, die sicherstellt, daß der dem Grunde nach aus Art. 11, 12 Landesverfassung resultierende Bildungsanspruch der Schüler und die damit korrespondierende, über die reine Wissensvermittlung hinausgehende Erziehungsaufgabe des Staates (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 21.12.1977 , BVerfGE 47, 46, 72 Sexualkunde) erfüllt und ungerechtfertigte Eingriffe in die Grundrechte der Schüler aus Art. 2 Abs. 1 und der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vermieden werden.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
    Das in Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG ausgesprochene Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BVerfGE 27, 195, 203).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
    Dies hat das Oberschulamt für den Zeitpunkt seines Widerspruchsbescheids ohne Rechtsfehler verneint, und auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat, der wegen des Dauercharakters der Untersagung jedenfalls auch maßgeblich ist, kann dies rechtlich nicht beanstandet werden (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage vgl. die Rechtsprechung zur Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der bis zum 30.04.1974 geltenden Fassung, z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.1967, BVerwGE 28, 202).
  • BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82

    Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu solchen Auswirkungen überzeugend folgendes ausgeführt (Urteil vom 15.07.1983, NJW 1984, 936, 937):.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85

    Berufserlaubnis für Zahnarzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
    Dort wird regelmäßig an den ebenfalls persönlichkeitsbezogenen Begriff der Unzuverlässigkeit angeknüpft und grundsätzlich eine volle gerichtliche Überprüfung des Vorliegens dieses Tatbestandsmerkmals vorgenommen, so auch etwa in der ständigen Senatsrechtsprechung zum ärztlichen Berufsrecht (vgl. Senatsurteil vom 05.09.1986 9 S 1601/85 NJW 1987, 1502).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11

    Untersagung der Unterrichtstätigkeit eines Privatschullehrers wegen fachlicher

    Da es sich bei der Unterrichtsuntersagung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. das Senatsurteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt der Verhandlung vor dem erkennenden Senat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62/11 - NVwZ 2012, 510 mwN).

    Zwar hat der Senat bislang nur Fälle fehlender persönlicher Eignung entschieden (vgl. Urteil vom 26.05.1987 aaO in einem Fall sexueller Verfehlungen und Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 - DVBl 1989, 1265 bei wiederholten Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz).

    Sie dient letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV), für das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1987, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.06.1989, a.a.O.) und für den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG).

    Gemessen an dem aufgezeigten Maßstab vermag der Senat nicht festzustellen, dass hier Tatsachen vorliegen, die die Klägerin als ungeeignet für die Unterrichtstätigkeit im Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre erscheinen lassen (zur gerichtlichen Kontrolldichte vgl. das Senatsurteil vom 26.05.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Als Vorschriften, die letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV) sowie das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) dienen, unterliegen die §§ 8 PSchG, 101 Abs. 2 SchG auch im Hinblick auf die dem Privatschulträger durch Art. 7 Abs. 4 GG und den Schulleitern, Lehrern und Erziehern an Privatschulen durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1987 -- 9 S 1085/85 --).

    Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 8 PSchG, daß für eine Untersagung Tatsachen vorliegen müssen, die den Schulleiter, Lehrer oder Erzieher für die Ausübung einer solchen Tätigkeit ungeeignet erscheinen lassen, bedeutet nur, daß nicht mit absoluter Gewißheit eine (tatsächliche) Ungeeignetheit festgestellt werden muß; vielmehr soll damit der Prognosecharakter des (Nicht-) Eignungsurteils verdeutlicht werden, ohne daß jedoch der Schulaufsichtsbehörde insoweit ein -- gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer -- Beurteilungsspielraum eingeräumt werden soll (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26.05.1987 a.a.O.).

    Denn eine schulaufsichtliche Maßnahme nach § 8 PSchG (i.V.m. § 101 Abs. 2 SchG), die letztlich der Gefahrenabwehr dient, ist grundsätzlich unabhängig von arbeitsrechtlichen Schritten des Privatschulträgers möglich (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1987 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06

    Zweifel an der Geeignetheit eines Lehrers an einer Privatschule nach einmaligem

    Als Vorschrift, die letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV) sowie für das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) dient, unterliegt § 8 PSchG auch im Hinblick auf die dem Privatschulträger durch Art. 7 Abs. 4 GG und den Schulleitern, Lehrern und Erziehern an Privatschulen durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 - Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.).

    Nur bei einer gesicherten und eindeutigen Basis - wenn feststeht, dass "Tatsachen vorliegen, die" den Kläger "für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule ungeeignet erscheinen lassen" - ist Raum für eine Diskussion, ob auf deren Grundlage die Rechtsfolge des § 8 PSchG in jedem Fall einer besonderen Ermessensentscheidung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.; Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), oder ob diese im Sinne eines "intendierten Ermessens" für den Regelfall vorgegeben ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2023 - 9 S 1883/22

    Untersagung einer Unterrichtstätigkeit; Verfahren der Unbedenklichkeit einer

    Zwar hat der Senat zunächst nur Fälle fehlender persönlicher Eignung entschieden (vgl. Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 - in einem Fall sexueller Verfehlungen und Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 - DVBl 1989, 1265 bei wiederholten Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz).
  • OVG Saarland, 07.08.2006 - 3 W 11/06

    Widerruf der Genehmigung einer Ersatzschule; persönliche Zuverlässigkeit des

    Auch aus dem vom Antragsgegner angeführten Urteil des VGH Mannheim vom 26.5.1987 9 S 1085/85 - SPE 243 Nr. 1 folgt nichts Gegenteiliges.
  • VG Saarlouis, 03.05.2007 - 1 K 35/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Genehmigung zum Betrieb einer privaten

    Auch aus dem vom Beklagten angeführten Urteil des VGH Mannheim vom 26.05.1987 9 S 1085/85 - SPE 243 Nr. 1 folgt nichts Gegenteiliges.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht