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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02   

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https://dejure.org/2002,4233
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02 (https://dejure.org/2002,4233)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2002 - 9 S 1573/02 (https://dejure.org/2002,4233)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2002 - 9 S 1573/02 (https://dejure.org/2002,4233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtlichkeit der Erkrankung des Prüflings vor Beginn der mündlichen Prüfung; Pflicht zur Frage nach der Prüfungsfähigkeit; Belehrung über die Möglichkeit des Rücktritts; Verlust des Rücktrittsrechts bei krankheitsbedingter Prüfungsteilnahme

  • Judicialis

    ÄAppO § 18

  • RA Kotz

    Prüfung (mündliche): Hinweispflichten des Prüfers bzgl. Prüfungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÄAppO § 18
    Prüfung, Prüfungszeugnis: Prüfung, Prüfungsfähigkeit, Rücktritt, unverzüglicher Rücktritt, Fürsorgepflicht des Prüfers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt von Prüfungen - Fürsorgepflicht des Prüfers bei Prüfungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 62 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 37
  • VBlBW 2002, 533
  • DVBl 2003, 341
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02
    Allerdings durfte die Antragstellerin ihren Rücktritt auf den mündlichen Teil der Ärztlichen Vorprüfung beschränken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. vom 06.09.1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 19.16

    Rücktritt von der zahnärztlichen Prüfung Anforderungen an die Geltendmachung

    Denn nur in einer Situation, in der die Erkrankung des Prüflings für den Prüfer offensichtlich ist, ist die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, ESVGH 53, 62 (Leitsatz) = juris) einschlägig.

    Soweit der Kläger auf eine angebliche Abweichung des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Urteil von in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 1. April 1992 - 7 B 91.3037 -, juris) aufgestellten Rechtssätzen abstellt, verkennt er - wie auch bezüglich der an anderer Stelle für eine Divergenz in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 9. August 2002, a.a.O.) -, dass es sich bei dem in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Oberverwaltungsgericht um das dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, im Rechtszug übergeordnete Oberverwaltungsgericht handeln muss (BT-Drs. 11/7030 S. 32 zu § 131 Abs. 3 Nr. 2 VwGO a.F.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. August 2015 - OVG 5 N 17.13 -, vom 7. Dezember 2015 - OVG 5 N 16.13 - und vom 8. März 2017 - OVG 5 N 33.14 - s. auch BVerfG, Beschluss vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 -, juris Rn. 6 zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG sowie Beschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92 -, juris Rn. 15 zu § 32 AsylVfG a.F.).

  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891

    Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten

    Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, das auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2002 - 9 S 1573.02 - NVwZ-RR 2003, 37/38, VG Köln, B.v. 11.9.2008 - 6 K 3599.08 - juris Rn. 8, Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, Rn. 540 ff.).
  • VG Berlin, 03.07.2020 - 1 K 297.18
    Wer sich der Prüfung trotz der für ihn erkennbar fehlenden oder erheblich eingeschränkten Prüfungsfähigkeit in der Hoffnung stellt, diese erfolgreich zu absolvieren, ist an dieser Risikoentscheidung, die auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, festzuhalten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 LA 1237/06 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rn. 4; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 265).
  • VG Minden, 09.01.2015 - 4 K 1112/14

    Verpflichtungsbegehren gegenüber dem Land auf Zulassung zur Wiederholung einer

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2013 - 14 B 982/13 -, juris, Rdn. 6, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rdn. 2 und 4.
  • VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03

    Beurteilungsspielraum; Chancengleichheit; Erkrankung; erste Staatsprüfung;

    Die Klägerin war von ihrer prüfungsrechtlichen Obliegenheit, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens mitzuwirken (BVerwG, Urt. vom 15.12.1993, NVwZ-RR 1994, 651 m.w.N.), auch nicht etwa deshalb entbunden, weil dem Prüfungsausschuss die maßgeblichen Umstände bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 403; Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.08.2002, NVwZ-RR 2003, 37; OVG Berlin, Urt. vom 02.07.2002, 4 B 11.00).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2010 - 7 K 3177/09

    Duale Hochschule; Erlöschens der Zulassung zum Studium; sofortige Exmatrikulation

    Ein späterer Rücktritt von den Prüfungen ist in diesem Fall nicht mehr möglich (vgl. zum Ganzen etwa VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 09.08.2002 - 9 S 1573/02 -, VBlBW 2002, 533).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 9 S 1516/07

    Nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit

    5 Soweit der Kläger im Zulassungsverfahren unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 09.08.2002 - 9 S 1573/02 - (VBlBW 2002, 533) darauf abhebt, er sei vor Beginn der mündlichen Prüfung im Fach "Betriebswirtschaftliche Organisationslehre" durch den Prüfer nicht über seine Prüfungsfähigkeit befragt und nicht über seine Obliegenheit, etwa bestehende Prüfungshindernisse zu offenbaren, aufgeklärt worden, obwohl dem Prüfer seine Prüfungsunfähigkeit bewusst gewesen sei, steht dies im Widerspruch zu den eindeutigen Angaben des Prüfers in seiner dienstlichen Stellungnahme vom 27.09.2005 und des Protokolls über die mündliche Prüfung vom 20.04.2005, wonach er den Kläger vor Beginn der Prüfung zu seiner Prüfungsfähigkeit befragt habe, die der Kläger bejaht habe.
  • VG Minden, 15.04.2014 - 4 L 296/14

    Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Durchführung einer weiteren

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2013 - 14 B 982/13 -, juris, Rdn. 6, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rdn. 2 und 4.
  • VG München, 06.05.2008 - M 3 K 07.2043

    Nachträglicher Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit

    Ein späterer Rücktritt von der Prüfung ist dann aber nicht mehr möglich (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 9.8.2002, Az. 9 S 1573/02).
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