Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erledigung des Begehrens auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studium der deutsch-französischen Betriebswirtschaft - Keine Anwendung des inländischen Kapazitätsermittlungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 24.10.1990 - 6 K 1306/90
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 281 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90
Der "prozessuale Bestandsschutz", der für NC-Prozesse aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet wurde (BVerwGE 42, 296ff ständige Rechtsprechung), ist nicht anwendbar, weil das Kapazitätserschöpfungsgebot nicht eingreift.Der vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Kapazitätserschöpfungsgebot entwickelte prozessuale Bestandsschutz in NC-Prozessen (vgl. Urteil vom 22.6.1973, BVerwGE 42, 296 ff., st. Rspr. aller Verwaltungsgerichte) kann hier nicht zum Zuge kommen, da -- wie nachstehend auszuführen ist -- dieses aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot nicht eingreift.
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1988 - 9 S 2624/88
Deutsch-Französisches Gymnasium - Zugangsbeschränkung und Gesetzesvorbehalt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90
Denn dieses Grundrecht bezieht sich nur auf den Besuch deutscher Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen sowie -- damit verbunden -- den Erwerb deutscher Abschlüsse und Berechtigungen (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 31.8.1988 -- 9 S 2624/88 --, VBlBW 1989, 149).
- VG Sigmaringen, 19.08.2008 - 6 K 1396/08
Vorläufige Zulassung zum Studium im deutsch-amerikanischen (Bachelor-) …
Die Aufnahmeprüfung ist konkret auf die jeweilige Zulassungskampagne bezogen und kann daher für das Wintersemester 2008/2009 nicht nachgeholt werden (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.1991 - 9 S 2515/90 -).Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.04.1991 - 9 S 2515/90 - zuletzt - wenngleich ohne Entscheidungsrelevanz - zitiert in VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2008 - 9 S 2343/07 -) schließt die vertraglich getroffene Vereinbarung einer Aufnahmekapazität mit der beteiligten Partnerhochschule eine Überprüfung der Kapazitätsberechnung anhand der Maßstäbe des inländischen Kapazitätsermittlungsrechts aus.
Diese Feststellung dürfte aber ebenso für die begehrte Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität erforderlich sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.1991 - 9 S 2515/90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2008 - 9 S 2343/07
Zulassung zum binationalen Studiengang
Eine vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl steht nicht in Streit, sodass auf sich beruhen kann, ob eine solche im Hinblick auf die Besonderheiten dieses binationalen Studiengangs überhaupt in Betracht käme oder ob nicht die vertragliche Festlegung der Zulassungszahl mit der ausländischen Partnerhochschule es ausschließt, die Kapazität der inländischen Hochschule anhand der Maßstäbe des inländischen Kapazitätsermittlungsrechts zu überprüfen (vgl. Beschluss des Senats vom 12.04.1991 - 9 S 2515/90 -, VGHBW-Ls 1991, Beilage 7, B4). - VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der …
Das inländische Kapazitätsermittlungsrecht führt nämlich nicht dazu, dass die kooperierende Hochschule G. an dieses Ergebnis gebunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 -, juris).
- VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
Humanmedizin; Kapazität; Modellstudiengang
Das inländische Kapazitätsermittlungsrecht führt nämlich nicht dazu, dass die kooperierende Hochschule Groningen an dieses Ergebnis gebunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
Gymnasialer Vorbereitungsdienst - Zulassungsbeschränkung
Denn ein Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst innerhalb der durch die Zulassungszahlenverordnung in gültiger Weise festgesetzten (Gesamt) Zulassungszahl für den gymnasialen Vorbereitungsdienst scheitert bereits daran, daß sämtliche 831 Stellen durch Zulassung einer entsprechenden Zahl von Bewerbern zum Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. § 7 Abs. 1 APrOGymn) wirksam vergeben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.4.1991 - 9 S 2515/90 -). - VG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 C 2976/14
Modellstudiengang
Das inländische Kapazitätsermittlungsrecht führt nämlich nicht dazu, dass die kooperierende Hochschule Groningen an dieses Ergebnis gebunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 -, juris). - VG Berlin, 03.03.2009 - 3 A 301.08
Vorläufige Zulassung zum Studium - Kapazitätserschöpfungsgebot
ob die Kapazitäten binationaler Studiengänge mit Partnerhochschulen im Ausland überhaupt anhand des inländischen Kapazitätsrechts überprüft werden können (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 - und Beschluss vom 12. Februar 2008 - 9 S 2343/07 -, zitiert nach juris).