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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98   

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VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98 (https://dejure.org/1999,4226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.1999 - 9 S 2818/98 (https://dejure.org/1999,4226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 9 S 2818/98 (https://dejure.org/1999,4226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Einheitlicher Zuschuß - Verfassungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 13
  • NVwZ-RR 2000, 631
  • DVBl 1999, 1366
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Dabei ist allgemein anerkannt und wird auch vom Antragsteller nicht bestritten, daß ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, zumal sie verfassungsrechtlich und gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Schüler völlig von ihren Beförderungskosten freizustellen (vgl. dazu statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 10.06.1991 - 9 S 2111/90 -, SPE n.F. 670 Nr. 38 und vom 08.03.1996 - 9 S 1955/93 -, VBlBW 1996, 432 = DVBl. 1996, 999).

    Bei diesen in sich stark unterschiedlichen, von der Entfernung zur Schule abhängigen Belastungen trägt auch das weitere pauschale Argument der Antragsgegnerin nicht, an den ländlichen Wohnsitzen der auswärtigen Schüler sei manches kostengünstiger, obwohl dies an sich ein anzuerkennender Unterscheidungsgrund ist (Senatsbeschluß vom 10.06.1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Es ist zwar allgemein anerkannt und wird auch vom Antragsteller nicht ernstlich bezweifelt, daß ein Normgeber für einen bestimmten Sachbereich aus Gründen der Praktikabilität, aber auch der Rechtssicherheit typisierende und pauschalisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 13, 21/29; 80, 109/118; 84, 348/359; 87, 234/255f. und 89, 15/24; BVerwG, Beschlüsse vom 13.04.1994, KStZ 1994, 231 und vom 28.03.1995, DÖV 1955, 826; Dreier, GG, Art. 3 RdNrn. 31ff.; Osterloh, in: Sachs, GG, Art. 3 RdNrn. 104ff.; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 3 RdNr. 21).

    Die dabei entstehenden Ungleichheiten dürfen allerdings nicht zu intensiv sein und dürfen nur einen verhältnismäßig kleinen Personenkreis treffen (BVerfGE 44, 283/286ff.; 84, 348/365; BVerwGE 68, 36/41; Dreier, a.a.O., RdNr. 31).

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Solche ergeben sich auch nicht aus einer Privilegierung Einheimischer (dazu BVerwG, Beschluß vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 418 zur Gebührenermäßigung für einheimische Besucher einer kommunalen Musikschule).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Unschädlich ist es dagegen, wenn die tatsächlichen Kosten später bei ordnungsgemäß erstellter Prognose mit dieser nicht übereinstimmen (vgl. zum Ganzen BVerwGE 72, 282/286; 105, 67/72).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Unschädlich ist es dagegen, wenn die tatsächlichen Kosten später bei ordnungsgemäß erstellter Prognose mit dieser nicht übereinstimmen (vgl. zum Ganzen BVerwGE 72, 282/286; 105, 67/72).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Es ist zwar allgemein anerkannt und wird auch vom Antragsteller nicht ernstlich bezweifelt, daß ein Normgeber für einen bestimmten Sachbereich aus Gründen der Praktikabilität, aber auch der Rechtssicherheit typisierende und pauschalisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 13, 21/29; 80, 109/118; 84, 348/359; 87, 234/255f. und 89, 15/24; BVerwG, Beschlüsse vom 13.04.1994, KStZ 1994, 231 und vom 28.03.1995, DÖV 1955, 826; Dreier, GG, Art. 3 RdNrn. 31ff.; Osterloh, in: Sachs, GG, Art. 3 RdNrn. 104ff.; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 3 RdNr. 21).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Es ist zwar allgemein anerkannt und wird auch vom Antragsteller nicht ernstlich bezweifelt, daß ein Normgeber für einen bestimmten Sachbereich aus Gründen der Praktikabilität, aber auch der Rechtssicherheit typisierende und pauschalisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 13, 21/29; 80, 109/118; 84, 348/359; 87, 234/255f. und 89, 15/24; BVerwG, Beschlüsse vom 13.04.1994, KStZ 1994, 231 und vom 28.03.1995, DÖV 1955, 826; Dreier, GG, Art. 3 RdNrn. 31ff.; Osterloh, in: Sachs, GG, Art. 3 RdNrn. 104ff.; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 3 RdNr. 21).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Damit konnte sich die Satzung 1998 für den Zeitpunkt ihres Erlasses, ihrer Ausfertigung und Verkündung auf eine geltende Ermächtigung stützen (vgl. zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen: BVerfGE 2, 237/257; 34, 9/23; von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl., Art. 80 RdNr. 5a und besonders Lepa, ArchöffR 105, 337/366f.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Verhält er sich systemwidrig, ist dies zwar erst ein Indiz für einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, das durch plausible Gründe für eine bestimmte systemwidrige (Ausnahme-) Regelung entkräftet werden kann (BVerfGE 24, 75/100; 34, 103/115; 59, 36/49; 61, 138/148; 68, 237/253; 81, 156/207; Osterloh, a.a.O. RdNr. 98ff.; P. Kirchhof, HStR V § 124 RdNr. 232).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
    Verhält er sich systemwidrig, ist dies zwar erst ein Indiz für einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, das durch plausible Gründe für eine bestimmte systemwidrige (Ausnahme-) Regelung entkräftet werden kann (BVerfGE 24, 75/100; 34, 103/115; 59, 36/49; 61, 138/148; 68, 237/253; 81, 156/207; Osterloh, a.a.O. RdNr. 98ff.; P. Kirchhof, HStR V § 124 RdNr. 232).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87

    Gebührenkalkulation für Gebührensatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1996 - 9 S 1955/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - anteilige Kostenerstattung trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.07.1999 - 9 S 2818/98 - (NVwZ-RR 2000, 631, 633) eine derartige Verpflichtung dem Rechtsstaatsprinzip entnommen und ausgeführt, die gebotene Kalkulation habe sich an der Höhe der Landeszuweisungen einerseits und an den Kosten der Schülerbeförderung andererseits zu orientieren.

    Unschädlich sei es dagegen, wenn die tatsächlichen Kosten später bei ordnungsgemäß erstellter Prognose mit dieser nicht übereinstimmten (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.07.1999, a.a.O., 633 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 9 S 2714/00

    Antragsfrist für Normenkontrollverfahren; Erstattung von

    Eine solche Verletzung ist immerhin möglich; das reicht für die Antragsbefugnis hin (vgl. Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.07.1999 - 9 S 2818/98 -, Umdruck S. 8, NVwZ-RR 2000, 631 = DVBl 1999, 1366 = ESVGH 50, 13 ).

    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 -, BVerfGE 83, 1 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, EuGRZ 2000, 573 = DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran die st. Rspr. des Senats, zuletzt Normenkontrollbeschluss vom 27.07.1999 - 9 S 2818/98 -, DVBl 1999, 1366 = NVwZ-RR 2000, 631 = ESVGH 50, 13 m.w.N.).

    Ist dieser Selbstbehalt umso höher, je länger der Schulweg ist, so kann der Gleichheitssatz gebieten, eine allzu unterschiedliche Belastung der Schüler und Eltern durch eine Staffelung der Zuschussbeträge abzumildern (Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.07.1999 a.a.O.).

    Namentlich ist zweifelhaft, ob sich die Stadt- und Landkreise darauf beschränken dürften, den auf sie entfallenden Anteil der staatlichen Zuweisungen nach § 18 Abs. 3 FAG an die Schüler weiterzugeben, oder ob sie verpflichtet sind, aus eigenen Mitteln darüber hinauszugehen (vgl. Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.07.1999, ESVGH 50, 13 ).

  • VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Nichteinwohner

    Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FAG stellt es der Beklagten frei, ob und unter welchen Voraussetzungen das "Eigenanteilsverfahren" oder das "Zuschussverfahren" gelten soll (VGH Baden-Württ., Beschluss v. 27.07.1999 - 9 S 2818/98 -, NVwZ-RR 2000, 631 ff.).

    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).

    Nach alledem hat die Beklagte sämtliche Schüler unabhängig von ihrem Wohnort selbst dann in gleicher Art und Weise zu bezuschussen, wenn sie sich nicht nur darauf beschränkt, den auf sie entfallenden Anteil der staatlichen Zuweisung nach § 18 Abs. 3 FAG an die Schüler weiterzugeben (zweifelnd, ob eine solche bloße Weitergabe zulässig wäre: VGH Baden-Württ., Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.; Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.), sondern der Zuschuss auch aus eigenen Mitteln der Stadt stammt.

  • BVerwG, 24.07.2020 - 6 BN 3.19

    Kein verfassungsrechtliches Gebot der Kostenfreiheit der Schulwegbeförderung

    Denn der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 9 S 2818/98 [ECLI:DE:VGHBW:1999:0727.9S2818.98.0A] - NVwZ-RR 2000, 631 ) angenommen, dass sich außerhalb des für Vorzugslasten geltenden Kostendeckungsprinzips das Erfordernis einer Kalkulation nicht plausibel begründen lasse (UA S. 42 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 239/01

    Schülerfahrtkosten: verneinte Zuschussberechtigung von Fachschülern

    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 -, BVerfGE 83, 1 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, EuGRZ 2000, 573 = DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran die st. Rspr. des Senats, zuletzt Normenkontrollbeschluss vom 27.07.1999 - 9 S 2818/98 -, DVBl 1999, 1366 = NVwZ-RR 2000, 631 = ESVGH 50, 13 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07

    Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den

    Denn bei der näheren Ausgestaltung der Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung ist dem Träger durch § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VG Potsdam, 06.10.2008 - 12 K 1821/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Eigenanteils im Rahmen der Schülerbeförderung

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass bei der näheren Ausgestaltung der Schülerbeförderung dem Träger in § 112 Abs. 1 BbgSchulG a.F. ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07

    Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten der Kinder

    Denn bei der näheren Ausgestaltung der Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung ist dem Träger durch § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04

    Verpflichtung zur Zahlung eines Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten für

    Bei der näheren Ausgestaltung der Schülerbeförderung ist dem Träger in § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
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