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   LG Wuppertal, 16.07.1992 - 9 S 543/91   

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https://dejure.org/1992,11662
LG Wuppertal, 16.07.1992 - 9 S 543/91 (https://dejure.org/1992,11662)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16.07.1992 - 9 S 543/91 (https://dejure.org/1992,11662)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 9 S 543/91 (https://dejure.org/1992,11662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Mietvertrages wegen Mietzinsrückständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 26.08.2009 - 30 U 217/08

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages wegen Zahlungsverzugs

    Ob ein Grund zur außerordentlichen Kündigung bereits nach den §§ 581 Abs. 2, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB besteht, da der Rückstand der Beklagten die anteilige Pacht für zwei Monate überstieg, wie es das Landgericht Münster im Rechtstreit zum Aktenzeichen 4 O 406/07 angenommen hat (anders LG Verden, Urt. v. 16.12.2005 - 1 S 142/05; LG Wuppertal, Urt. v. 16.07.1992 - 9 S 543/91 - jeweils zitiert nach juris), kann vorliegend dahinstehen, da ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender Grund nach der Generalklausel der §§ 581 Abs. 2, 543 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegt.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 3 U 24/05
    Denn in diesem Falle tritt auch der Zahlungsverzug erst nach Ablauf von jeweils drei Monaten ein; bei vierteljährlicher Fälligkeit muss der Mieter also insgesamt mehr als ein halbes Jahr in Verzug sein, damit - im Sinne des Gesetzes - ein Zeitraum erreicht wird, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt (vgl. BVerfG, Beschl.v. 23.09.1992 - 1 BvR 1315/92, WuM 1992, 668; LG Wuppertal, Urt.v. 16.07.1992 - 9 S 543/91, WuM 1992, 668; Staudinger/Emmerich, BGB, Bearb. 2003, § 543 Rdn. 51 und 58).
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