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LG Wuppertal, 16.07.1992 - 9 S 543/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Mietvertrages wegen Mietzinsrückständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 31.10.1991 - 20 C 294/91
- LG Wuppertal, 16.07.1992 - 9 S 543/91
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvR 1315/92
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 26.08.2009 - 30 U 217/08
Kündigung eines Jagdpachtvertrages wegen Zahlungsverzugs
Ob ein Grund zur außerordentlichen Kündigung bereits nach den §§ 581 Abs. 2, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB besteht, da der Rückstand der Beklagten die anteilige Pacht für zwei Monate überstieg, wie es das Landgericht Münster im Rechtstreit zum Aktenzeichen 4 O 406/07 angenommen hat (…anders LG Verden, Urt. v. 16.12.2005 - 1 S 142/05; LG Wuppertal, Urt. v. 16.07.1992 - 9 S 543/91 - jeweils zitiert nach juris), kann vorliegend dahinstehen, da ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender Grund nach der Generalklausel der §§ 581 Abs. 2, 543 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegt. - OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 3 U 24/05 Denn in diesem Falle tritt auch der Zahlungsverzug erst nach Ablauf von jeweils drei Monaten ein; bei vierteljährlicher Fälligkeit muss der Mieter also insgesamt mehr als ein halbes Jahr in Verzug sein, damit - im Sinne des Gesetzes - ein Zeitraum erreicht wird, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt (vgl. BVerfG, Beschl.v. 23.09.1992 - 1 BvR 1315/92, WuM 1992, 668; LG Wuppertal, Urt.v. 16.07.1992 - 9 S 543/91, WuM 1992, 668;… Staudinger/Emmerich, BGB, Bearb. 2003, § 543 Rdn. 51 und 58).