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   LG Lüneburg, 03.02.2015 - 9 S 77/14   

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https://dejure.org/2015,20384
LG Lüneburg, 03.02.2015 - 9 S 77/14 (https://dejure.org/2015,20384)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 03.02.2015 - 9 S 77/14 (https://dejure.org/2015,20384)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 9 S 77/14 (https://dejure.org/2015,20384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwangsverwalter muss auch für leerstehende Wohnung Hausgelder bezahlen; §§ 21 Abs. 7 WEG; 148 Abs. 2, 152 Abs. 1 ZVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch der Zwangsverwalter muss Hausgeld zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geltung der Hausgeld-Vorfälligkeitsklausel auch für Zwangsverwalter (IVR 2016, 30)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) auf

    Auszug aus LG Lüneburg, 03.02.2015 - 9 S 77/14
    Die Klägerin hat im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 15. September 2009 (V ZB 43/09) die Auffassung vertreten, dass der Beklagte als Zwangsverwalter verpflichtet sei, die laufenden Hausgelder zu bezahlen.

    Nicht anderes ergibt sich aus der von den Parteien zitierten Entscheidung des BGH vom 15. Oktober 2009 - V ZB 43/09 -, aus der zudem zu entnehmen ist, dass der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger verpflichtet ist, Vorschüsse auf fällige Hausgelder zu zahlen, sofern diese durch die Einnahmen der Zwangsverwaltung nicht gedeckt werden.

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus LG Lüneburg, 03.02.2015 - 9 S 77/14
    Die BGH-Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - V ZB 34/03 -, auf die sich der Beklagte beruft, ist aufgrund der WEG-Novelle überholt (Heinemann, in: Jennißen, WEG, 4. Auflage, § 21 Rdnr. 114, und Jennißen, in: Jennißen, a. a. O. § 28 Rdnr. 201b).
  • BGH, 09.12.2011 - V ZR 131/11

    Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung: Schuldnerzurechnung von Zahlungen des

    Auszug aus LG Lüneburg, 03.02.2015 - 9 S 77/14
    Der BGH hat hierzu in seiner Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - V ZR 131/11 -ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Des Weiteren können die Wohnungseigentümer auf Grund der bestehenden Beschlusskompetenz gemäß § 21 Abs. 7 WEG a.F. die Fälligkeitsbestimmung mit einer Verfallklausel oder einer Vorfälligkeitsregelung versehen (vgl. Landgericht Lüneburg, Urteil vom 3. Februar 2015, - 9 S 77/14; Landgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2014, - 29 S 181/13; Landgericht München I, Beschluss vom 18. September 2012, - 1 T 9832/11).
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