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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - 9 S 974/80   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - 9 S 974/80 (https://dejure.org/1980,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.1980 - 9 S 974/80 (https://dejure.org/1980,2075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 1980 - 9 S 974/80 (https://dejure.org/1980,2075)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - 9 S 974/80
    Denn ein derartiger Anspruch würde die gerichtlich zu respektierende Beurteilungsermächtigung der zuständigen Prüfer verletzen (vgl zu dieser Beurteilungsermächtigung, auch Beurteilungsspielraum genannt, BVerwGE 8, 272 ua, ständige verwaltungsgerichtliche Praxis; zum Wiederholungsanspruch bei ungeeignetem Prüfungsmaterial das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.5.1980 - VIII 1273/78 - S 18 und den Beschluß des OVG Lüneburg vom 31.3.1980 - 10 OVG B 645/80 S 11f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1995 - 19 A 4947/94

    Neubewertung einer mündlichen Prüfung

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, daß das Gericht eine Prüfungsleistung selbst bewertet und als Folge dieser eigenen Bewertung die Prüfungsbehörde verpflichtet, die Prüfung für bestanden zu erklären (BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 6 C 3/92 , a.a.O.; VGH BW, Beschluß vom 30.06.1980 9 S 974/80 ; VG Würzburg, Urteil vom 05.11.1982 Nr. W 3 K 82 A.1274 , BayVBl 1983, 185 [187]).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1981 - 9 S 431/81

    Prüfungsrecht; Ärzte; Multiple-Choice-Verfahren; Mehrdeutige Prüfungsfrage

    Die Grenzen der pädagogisch-wissenschaftlichen Beurteilungsermächtigung der Prüfungsbehörde sind daher im Verfahren nach AOÄ § 14 enger gezogen als im herkömmlichen Prüfungsverfahren (im Anschluß an VGH Mannheim, Urteil vom 1979-02-06 - IX 3807/78 - und Beschluß vom 1980-06-30 - 9 S 974/80 - entgegen BVerwG, Beschl v 1981-02-27, DVBl 1981, S 583).

    Ist eine Prüfungsfrage in dem Sinne mehrdeutig, daß ihr neben der amtlich vorausgesetzten verständigerweise auch eine andere Bedeutung zugemessen werden durfte und läßt diese andere Bedeutung - ohne daß noch Raum für die Betätigung eines fachwissenschaftlichen Beurteilungsspielraums durch die Prüfungsbehörde wäre - offenkundig nur eine von der amtlich als richtig festgelegten abweichende Antwort zu, die der Prüfling auch gewählt hat, ist ein unmittelbarer Anspruch des Prüflings auf Wertung seiner Antwort als zutreffend gegeben (teilweise Abweichung von VGH Mannheim, Beschluß vom 1980-06-30 - 9 S 974/80 -).

  • VG Sigmaringen, 11.09.2002 - 6 K 1661/02

    Aufnahmeprüfung für das Gymnasium

    Zwar führt nach der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur die Ungeeignetheit von Prüfungsaufgaben regelmäßig lediglich zu einem Anspruch auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung und Wiederholung der Prüfung (vgl. etwa: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.06.1980 - 9 S 974/80 -, SPE 588 Nr. 6; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.07.2001 - 8 K 2243/99 - Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., RdNr. 592; Michaelis, VBlBW 1997, 441, 446).
  • VG Köln, 16.04.2008 - 4 K 6/07

    Anfechtung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum "Mediengestalter Bild und

    BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 1980 - 9 S 974/80 -.
  • VG Köln, 15.02.2006 - 10 K 3031/05

    Anfechtung einer nicht bestandenen staatlich anerkannten Übersetzerprüfung;

    - BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.06.1980 - 9 S 974/80 -.
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