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   LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96   

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https://dejure.org/1998,8813
LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96 (https://dejure.org/1998,8813)
LAG München, Entscheidung vom 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96 (https://dejure.org/1998,8813)
LAG München, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 9 Sa 1149/96 (https://dejure.org/1998,8813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags; Eingruppierung eines Kreisjugendpflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Kreisjugendpfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95

    Eingruppierung einer Sozialarbeiter-Ausbildungsleiterin

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Die Schwierigkeit muß sich unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben (BAG vom 8.10.1997 4 AZR 680/95).

    Besonders schwierig ist eine Tätigkeit erst dann, wenn sie ein umfangreicheres oder tiefergehendes Wissen und Können verlangt, als die in der Protokollerklärung genannten Beispiele (BAG vom 6.10.1997 4 AZR 680/95).

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (BAG vom 10.7.1996 4 AZR 139/95; vom 8.10.1997 4).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Dies gilt auch, soweit der Kläger die gerichtliche Feststellung anstrebt, die fälligen monatlichen Differenzbeträge seit Rechtshängigkeit mit 4 % zu verzinsen (BAG AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 5.11.1997 - 4 AZR 185/96- ).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Dabei ist es möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BAG AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 175/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Heimes für Nichtsesshafte

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Die Erfüllung dieses Merkmales kann sich aus der Größe des Aufgabengebietes ergeben, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen Tätigkeit auf den innerdienstlichen Bereich oder auf die Allgemeinheit (BAG AP Nr. 36, 45, 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1.3.1995 4 AZR 175/94).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BAG keine Bedenken bestehen (vgl. AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 19.07.1995 - 14 Sa 1462/94
    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    So liegen schwierige Tätigkeiten immer dann vor, wenn die Tätigkeiten deutlich wahrnehmbar höhere Anforderungen an das fachliche Wissen des Angestellten stellen (vgl. Rothbrust a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 29.4.1994 15 Sa; LAG 210/94 Niedersachsen vom 19.7.1995 14 Sa 1462/94 E).
  • LAG Niedersachsen, 11.01.1995 - 5 Sa 2098/93
    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Das Berufungsgericht ist mit dem LAG Niedersachsen 5 Sa 1042/95 E vom 22.1.1996 und 5 Sa 2098/93 E vom 11.1.1995 der Auffassung, daß die gesamte Tätigkeit des Klägers als Kreisjugendpfleger als einheitlicher Arbeitsvorgang aufzufassen ist.
  • LAG Niedersachsen, 22.01.1996 - 5 Sa 1042/95
    Auszug aus LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96
    Das Berufungsgericht ist mit dem LAG Niedersachsen 5 Sa 1042/95 E vom 22.1.1996 und 5 Sa 2098/93 E vom 11.1.1995 der Auffassung, daß die gesamte Tätigkeit des Klägers als Kreisjugendpfleger als einheitlicher Arbeitsvorgang aufzufassen ist.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Landesarbeitsgericht München - 9 Sa 1149/96 -.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juni 1998 - 9 Sa 1149/96 - aufgehoben.

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