Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 606/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 10.03.2015 - 2 Ca 2985/14
- LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 606/15
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Begriff des Betriebsübergangs
Die Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.07.2013 - C-426/11) "passt" hier nicht (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).Allerdings ist zu beachten, dass bei der urkundlichen Verwertung der Aussage eines Zeugen aus einem anderen Verfahren das Protokoll nicht wie ein Zeugenbeweis verwertet werden kann (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
bbb)Auf dieser Grundlage hat die Beweisaufnahme ergeben, dass das Betriebsratsmitglied H. eine Einladung zur Betriebsratssitzung vom 04.06.2014 erhalten hat und Kenntnis davon hatte, dass über die Kündigung der Betriebsvereinbarung vom 09.04.2008 an diesem Tage beraten und abgestimmt werden sollte (ebenso LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Dort musste die Klägerin nicht mit Bestimmungen dieses Inhalts rechnen (ebenso LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
So oder so wäre es der Beklagten ein Leichtes gewesen, durch die Benennung eines konkreten Überleitungszeitpunktes und unter Verwendung der Begrifflichkeiten des TVÜ-VKA die vorliegenden Auslegungs- und Beurteilungsspielräume zu vermeiden (vgl. wiederum LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Denn jedenfalls ist weder der Änderungsvereinbarung noch der Betriebsvereinbarung zu entnehmen, dass diese im April 2008 nicht einmal in Kraft getretene Erklärung, deren Kenntnis in der Person irgendeines der Beteiligten nicht einmal die Beklagte behauptet, für eine spätere Überleitung maßgeblich sein soll (so auch LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
- LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15
Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der …
Das haben bereits mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in parallel gelagerten Rechtsstreitigkeiten erkannt (vgl. LAG Düsseldorf vom 25.08.2015 - 8 Sa 329/15; LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15 und - 9 Sa 606/15).Die 6. Kammer weist zu Recht darauf hin, dass bei der urkundlichen Verwertung der Aussage eines Zeugen aus einem anderen Verfahren das Protokoll nicht wie ein Zeugenbeweis verwertet werden kann (LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15 - unter Hinweis auf LAG Düsseldorf vom 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
In dieser Bewertung folgt die erkennende Kammer den Feststellungen verschiedener Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in parallel gelagerten Rechtsstreiten (z. B. LAG Düsseldorf vom 25.08.2015 - 8 Sa 329/15; LAG Düsseldorf vom 20.11.2015 - 6 Sa 574/15; LAG Düsseldorf vom 27.11.2015 - 9 Sa 333/15 und - 9 Sa 606/15) und macht sich die zugrundeliegenden Erwägungen - insbesondere der 6. Kammer - wie folgt zu eigen:.
Dort musste die Klägerin nicht mit Bestimmungen dieses Inhalts rechnen (ebenso LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
So oder so wäre es der Beklagten ein Leichtes gewesen, durch die Benennung eines konkreten Überleitungszeitpunktes und unter Verwendung der Begrifflichkeiten des TVÜ-VKA die vorliegenden Auslegungs- und Beurteilungsspielräume zu vermeiden (vgl. wiederum LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
Denn jedenfalls ist weder der Änderungsvereinbarung noch der Betriebsvereinbarung zu entnehmen, dass diese im April 2008 nicht einmal in Kraft getretene Erklärung, deren Kenntnis in der Person irgendeines der Beteiligten nicht einmal die Beklagte behauptet, für eine spätere Überleitung maßgeblich sein soll (so auch LAG Düsseldorf v. 03.11.2015 - 9 Sa 606/15 -).
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2015 - 9 Sa 606/15 - wird zurückgewiesen.