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   LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12   

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LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12 (https://dejure.org/2012,32091)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2012 - 9 Sa 751/12 (https://dejure.org/2012,32091)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2012 - 9 Sa 751/12 (https://dejure.org/2012,32091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Altersversorgung Anpassungsprüfung, Nettolohnentwicklung, reallohnbezogene Obergrenze, bAV-Lohnäquivalent, Gruppenbildung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 BetrAVG
    Altersversorgung Anpassungsprüfung, Nettolohnentwicklung, reallohnbezogene Obergrenze, bAV-Lohnäquivalent, Gruppenbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung des bAV-Lohnäquivalents; Anpassungsprüfung; Betriebliche Altersversorgung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des bAV-Lohnäquivalents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Als Prüfungszeitraum ist danach für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485 bis 490, zu II 1 c aa der Gründe Rn. 22).

    (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

    Dann ist es zulässig, den damaligen Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die damals zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt zu lassen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).

    Soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert, sind die Grenzen der Bündelung von Anpassungsentscheidungen nicht überschritten (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).

    Der Arbeitgeber kann für die getroffene Anpassungsentscheidung neue Berechnungen in den Prozess einführen, weil entscheidend darauf abzustellen ist, ob die getroffene Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485, Rn. 27; BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP § 1 BetrAVG Auslegung Nr. 1; LAG Köln 13. April 2012 - 5 Sa 354/11).

    Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, sie bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 41; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe).

    Auch bei einer konzernweiten reallohnbezogenen Obergrenze entspricht es dem Leitbild des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, nicht auf die gesamte Belegschaft, sondern auf eine Gruppe von Arbeitnehmern abzustellen, die mit dem Versorgungsempfänger vergleichbar ist (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 40).

    Die Vergleichsgruppe muss alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Als Prüfungszeitraum ist danach für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485 bis 490, zu II 1 c aa der Gründe Rn. 22).

    Der Prüfungszeitraum steht gerade nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 Rn. 29 f.; BAG Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 3 AZN 932/10 - Rn. 9; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16).

    Dadurch würden die Belange der Versorgungsempfänger nur unzureichend berücksichtigt (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 Rn. 28, 33).

    (2) Auch in Fällen der erstmaligen Anpassungsprüfung reicht der Prüfungszeitraum für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze von dem Rentenbezugsbeginn bis zum Prüfungsstichtag (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 22 ff.), im Streitfall also vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2009.

    Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, sie bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 41; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe).

    aa) Es ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 46; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist aus Gründen der Rechtssicherheit auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 45; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Der Prüfungszeitraum steht gerade nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 Rn. 29 f.; BAG Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 3 AZN 932/10 - Rn. 9; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16).

    aa) Es ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 46; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens seinen Lebensstandard nicht und übt auch keinen Einfluss auf seine Kaufkraft aus (LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11, Rn. 55; LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 46; LAG Niedersachsen 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11B - Rn. 45, 46).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (so auch LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52; LAG Niedersachsen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B).

    Insbesondere hat die Beklagte nicht im Ansatz dargelegt, dass sich das Gesamtnettoeinkommen der Tarifangestellten und der AT-Angestellten im Prüfungszeitraum prozentual gleich entwickelt hat (so auch LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 42 f.; LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Dem zu Folge ist es für die künftigen Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).

    (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11

    Betriebsrentenanpassung - Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens seinen Lebensstandard nicht und übt auch keinen Einfluss auf seine Kaufkraft aus (LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11, Rn. 55; LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 46; LAG Niedersachsen 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11B - Rn. 45, 46).

    Insbesondere hat die Beklagte nicht im Ansatz dargelegt, dass sich das Gesamtnettoeinkommen der Tarifangestellten und der AT-Angestellten im Prüfungszeitraum prozentual gleich entwickelt hat (so auch LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 42 f.; LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52).

  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 354/11

    Maßstab für die Anpassung einer Betriebsrente

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Damit ist nur die Steigerungsrate der Realbezüge, über die der aktive Arbeitnehmer tatsächlich verfügen kann, maßgeblich (LAG Köln 13. April 2012 - 5 Sa 354/11).

    Der Arbeitgeber kann für die getroffene Anpassungsentscheidung neue Berechnungen in den Prozess einführen, weil entscheidend darauf abzustellen ist, ob die getroffene Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485, Rn. 27; BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP § 1 BetrAVG Auslegung Nr. 1; LAG Köln 13. April 2012 - 5 Sa 354/11).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 5 der Gründe).

    Der Arbeitgeber kann für die getroffene Anpassungsentscheidung neue Berechnungen in den Prozess einführen, weil entscheidend darauf abzustellen ist, ob die getroffene Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485, Rn. 27; BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP § 1 BetrAVG Auslegung Nr. 1; LAG Köln 13. April 2012 - 5 Sa 354/11).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Dabei ist aus Gründen der Rechtssicherheit auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 45; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
    Dabei ist aus Gründen der Rechtssicherheit auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 45; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285).
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    (3) Zudem spricht für die Fehlerhaftigkeit etwaig herangezogener Zwölfmonatsbezüge - wie bereits vom Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 25. September 2012 beanstandet (- 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris) -, dass die Beklagtendarstellung nicht mehr auf die Verhältnisse im Monat vor dem Beginn des Rentenbezugs und dem Monat vor dem Anpassungsprüfungsstichtag abstellt, sondern auf andere Durchschnittswerte.

    Dass derartige Mängel ausgeschlossen wären, trägt die Beklagte weder vor noch ist dies ohne Weiteres ersichtlich (LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris).

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Die Vergleichsgruppe kann auch alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b cc der Gründe, a.a.O.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren - wie bereits vom Arbeitsgericht beanstandet -, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    (3) Zudem spricht für die Fehlerhaftigkeit etwaig herangezogener Zwölfmonatsbezüge - wie bereits vom Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 25. September 2012 beanstandet (- 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris) -, dass die Beklagtendarstellung nicht mehr auf die Verhältnisse im Monat vor dem Beginn des Rentenbezugs und dem Monat vor dem Anpassungsprüfungsstichtag abstellt, sondern auf andere Durchschnittswerte.

    Dass derartige Mängel ausgeschlossen wären, trägt die Beklagte weder vor noch ist dies ohne Weiteres ersichtlich (LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris).

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Die Vergleichsgruppe kann auch alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b cc der Gründe, a.a.O.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

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