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   LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04   

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https://dejure.org/2004,25092
LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04 (https://dejure.org/2004,25092)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 Sa 877/04 (https://dejure.org/2004,25092)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 Sa 877/04 (https://dejure.org/2004,25092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe auf Grund arbeitsvertraglicher Regelung im Berufsfußball; Einzelvertragliche Strafabrede ; Abgrenzung von Vertragsstrafe und Betriebsbuße anhand der jeweiligen Zielsetzung; Sanktionierung privaten Verhaltens als Besonderheit des ...

  • sportrecht.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2005, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Berlin, 21.01.2004 - 77 Ca 11457/03

    Berechtigung eines Vereins gegenüber einem seiner Spieler zur Festsetzung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2004 - 77 Ca 11457/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.01.2004 zum Az 77 Ca 11457/03 abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen, d. h. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 3.000,00 EUR netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 28.08.2002 zu zahlen.

  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04
    Während mit einer Betriebsbuße Verstöße der Arbeitnehmer gegen die betriebliche Ordnung, d. h. ein gemeinschaftswidriges Verhalten mit kollektivem Bezug, geahndet werden sollen (vgl. BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße), dient die Vertragsstrafe in erster Linie der Sicherung der individuellen vertraglichen Arbeitspflichten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 9 Sa 252/05

    Vertragsstrafe und Bestimmtheitsgebot

    Einer Vertragsstrafenregelung muss aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen hinreichend bestimmt sein, damit sie wirksam wird (vgl. BAG, Urt. v. 05.02.1986 - 5 AZR 564/84 = AP Nr. 12 zu § 339 BGB; LAG Berlin, Urt. vom 20.08.2004 - 9 Sa 877/04 = Juris).
  • ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09

    Fristlose Kündigung des Fußballspielers Patschinski durch den 1. FC Union Berlin

    Soweit sich der Beklagte auf eine Entscheidung des LAG Berlin vom 25.08.2004 - 9 Sa 877/04 beruft, ist diese Entscheidung bereits deshalb nicht einschlägig, da auf die dort zur Überprüfung stehende, imübrigen ebenfalls identische Vertragsstrafenregelung nicht die§§ 305 ff. n.F. BGB zur Anwendung gelangten, da es sich um einen vor der Schuldrechtsreform abgeschlossenen Arbeitsvertrag handelte (vgl. II.1.b.bb - S. 9 unten der Entscheidungsgründe).
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