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   LAG Köln, 17.11.1989 - 9 Sa 906/89   

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https://dejure.org/1989,7109
LAG Köln, 17.11.1989 - 9 Sa 906/89 (https://dejure.org/1989,7109)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.11.1989 - 9 Sa 906/89 (https://dejure.org/1989,7109)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 (https://dejure.org/1989,7109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgericht; Zuständigkeit; Lohnpfändung; Schadensersatzanspruch; Drittschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1990, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2004 - 15 Ta 21/04

    Rechtsweg für eine isolierte Klage auf Ersatz der durch eine nicht abgegebene

    Das BAG hat zwar in seinem Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90, BAGE 65, 139 (Vorinstanz: LAG Köln, Urteil v. 17. November 1989 - 9 Sa 906/89, LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 14; unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung vgl. Urteil v. 23. September 1960 - 5 AZR 258/59, BAGE 10, 39 = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; Urteil v. 02. Mai 1968 - 5 AZR 190/67, BAGE 21, 1 = AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; Urteil v. 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72, BAGE 24, 486 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten) erkannt, der Anspruch des Pfändungsgläubigers auf Schadenersatz nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfasse, wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner die ihm nach § 840 Abs. 1 ZPO obliegende Erklärungspflicht verletze, auch die Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten zur Eintreibung der gepfändeten Forderung.
  • BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche

    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen auch nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (vgl Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 - Anwaltsblatt 1990 S 277 sowie für Entscheidungen aus früherer Zeit Linke, ZZP 87 § 310 mit Fn 120/121 und zuletzt - ohne eine Begründung zur Zuständigkeit für erforderlich zu halten - LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1995 - 16 Sa 1996/94 - BB 1995, 1248 ; für das Schrifttum vgl nur Stein/Jonas/Brehm, aaO, § 840 RdNr 26, 33; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, § 840 RdNr 19; Thomas/Putzo, aaO, § 840 RdNr 19, jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 Sa 38/93

    Haftung für Schaden aus Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung; Rüge der

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