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   LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97   

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https://dejure.org/1997,4032
LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97 (https://dejure.org/1997,4032)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.1997 - 9 Sa 964/97 (https://dejure.org/1997,4032)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 9 Sa 964/97 (https://dejure.org/1997,4032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anrechnung eines früheren Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 1 KSchG
    Anrechnung eines früheren Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit der Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses auf die Wartefrist des § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG )bei engem sachlichen Zusammenhang zwischen neuem und alten Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2
    Kündigungsschutzverfahren: Wartefrist - mehrere Arbeitsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97
    in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG AP Nr. 2 zu § 1KSchG 1969 Wartezeit; BAG AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 - n. v.).

    Im Urteil vom 15.12.1983 hat der gleiche Senat (- 2 AZR 166/82 - n. v.) eine Unterbrechung von einem Monat und.

    Der 2. Senat hat in seiner Entscheidung vom 15.12.1983 - 2 AZR 166/82 - von der Gesamtzeit der Unterbrechung die Zeit der Schulferien abgezogen (unter C II 1 b der Gründe).

  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97
    In der Entscheidung vom 18.01.1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) hat das BAG erwogen, daß der Unterbrechungszeitraum zur Gesamtdauer der Wartefrist von sechs Monaten ins Verhältnis zu setzen ist und danach eine Unterbrechung von mehr als drei Wochen ein verhältnismäßig erheblicher Zeitraum ist, der es im allgemeinen ausschließt, von einer sachlich nicht ins Gewicht fallenden Unterbrechung auszugehen.

    Auch im vorliegenden Fall beträgt die Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse deutlich mehr als einen Monat, so daß jedenfalls nach der Bewertung des BAG im Urteil vom 18.01.1979 (- 2 AZR 254/77- AP Nr. 3 zu § 1KSchG 1969 Wartezeit) der enge sachliche Zusammenhang zwischen beiden Arbeitsverhältnissen nicht mehr besteht, zumal auch hier die Klägerin an unterschiedlichen Schulen eingesetzt worden ist.

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97
    In einem Urteil vom 11.11.1982 (- 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat das BAG auch bereits eine Unterbrechung von nur zwei/drei Monaten als erheblich qualifiziert.
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 964/97 -.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 1997 - 9 Sa 964/97 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.1998 - 10 Sa 1224/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Probezeit;

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