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LAG Hessen, 10.10.1994 - 9 Ta 398/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs; Glaubhaftmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils durch eine Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.09.1994 - 7 Ca 6910/93
- LAG Hessen, 10.10.1994 - 9 Ta 398/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 1648
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hessen, 04.09.1990 - 16 Ta 258/90
Sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 07.06.1991 - 2 Ta 109/91
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die inhaltliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 21.10.1991 - 15 Ta 301/91
Nachweis der schriftlichen Vollmacht zu den Gerichtsakten durch einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
In derartigen Fällen scheidet das Vorliegen einer "greifbaren Gesetzeswidrigkeit" aus, so dass eine Beschwerde, selbst wenn sie als zulässig angesehen würde, unbegründet wäre (so etwa LAG Hessen vom 17.03.1992, 15 Ta 58/92; LAG Hessen vom 10.10.1994, 9 Ta 398/94; LAG Hessen vom 05.08.2002, 16 Ta 339/02, jeweils zitiert nach juris).