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   LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06   

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https://dejure.org/2007,6388
LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06 (https://dejure.org/2007,6388)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.03.2007 - 9 Ta 480/06 (https://dejure.org/2007,6388)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. März 2007 - 9 Ta 480/06 (https://dejure.org/2007,6388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 S. 2 RVG
    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert in einem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit einer abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge von Arbeitnehmern; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung wegen Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2
    Streitwert für Beschlussverfahren um Zuständigkeit örtlicher Betriebsräte zum Abschluss einer Vereinbarung zu Sanierungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Beschlussverfahren, Zuständigkeitsstreit, Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06
    Ohnehin können die möglichen Folgen der begehrten Feststellung für Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ein Feststellungsinteresse des Betriebsrats nicht begründen, da er lediglich eigene Ansprüche oder Rechtspositionen gerichtlich klären lassen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 -).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06
    Davon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (vgl. BAG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 ABR 11/02 (A) NzA 2005, S. 70 f.; Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rdn. 445).
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06

    Gegenstandswert; Wirksamkeit ; Betriebsvereinbarung; wiederkehrende Leistungen;

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06
    Dabei ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 17. August 2006 - 13 Ta 179/06 - Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rdn. 443 f.).
  • LAG Köln, 10.06.2005 - 9 Ta 34/05

    Streitwert; Wahlvorstand

    Auszug aus LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06
    Innerhalb des nach § 23 Abs. 2 S. 2 RVG vorgegebenen Bewertungsrahmens ist der Streitwert nach Lage des Falles zu bestimmen, wobei es neben der Bedeutung der Angelegenheit auch auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - 3 Ta 180/03 - und vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 - Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, § 12 Rdn. 220).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08

    Gegenstandswert - Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat oder örtlichem Betriebsrat

    So ging es dort entweder um die betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkung bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus, der seiner Größenordnung nach bereits die Eingangsschwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG überschritt (LAG Hamm, Beschluss vom 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), oder um die Mitbestimmung bei der Kürzung von Vergütungsbestandteilen, die nach den Feststellungen des Gerichts für die betroffenen Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Bedeutung besaßen und infolge der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer auch für die Arbeitgeberin von herausgehobener Wichtigkeit waren (LAG Köln, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 Ta 480/06).
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