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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - 9 TaBV 440/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - 9 TaBV 440/09 (https://dejure.org/2009,32590)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2009 - 9 TaBV 440/09 (https://dejure.org/2009,32590)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 (https://dejure.org/2009,32590)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).

    Schließlich ist auch die von der Arbeitgeberin geäußerte Befürchtung, dass Mitglieder des Betriebsrats den Internetzugang so extensiv nutzen würden, dass sie ihre reguläre Arbeit vernachlässigten, was zusätzliche Kosten verursachen würde, eine reine Vermutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris).

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    30 Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).

    Schließlich ist auch die von der Arbeitgeberin geäußerte Befürchtung, dass Mitglieder des Betriebsrats den Internetzugang so extensiv nutzen würden, dass sie ihre reguläre Arbeit vernachlässigten, was zusätzliche Kosten verursachen würde, eine reine Vermutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 105/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - wird zurückgewiesen.
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