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   LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21   

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https://dejure.org/2021,16137
LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21 (https://dejure.org/2021,16137)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21 (https://dejure.org/2021,16137)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. April 2021 - 9 TaBV 9/21 (https://dejure.org/2021,16137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Ausgestaltung mobiler Arbeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen Arbeitens; Alle Arbeiten mit Hilfe von Informationstechnologie (Homeoffice) als Umschreibung mobilen Arbeitens; Initiativrecht des Betriebsrats für mobiles Arbeiten

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen Arbeitens; Alle Arbeiten mit Hilfe von Informationstechnologie (Homeoffice) als Umschreibung mobilen Arbeitens; Initiativrecht des Betriebsrats für mobiles Arbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle zu Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    (1) Grundsätzlich begründen erzwingbare Mitbestimmungsrechte Initiativrechte des Betriebsrats, so dass er von sich aus die Regelung einer Angelegenheit anstreben und ggf. die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21 - 23).

    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, BAGE 40, 107-126, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, Rn. 9, juris).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn, wie hier, der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 90; BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 29, juris).

    Innerhalb des so abgesteckten Rahmens verfügen der Betriebsratsvorsitzende und der von ihm beauftrage Verfahrensbevollmächtigte bei der Antragstellung über den Handlungsspielraum, den sie benötigen um unmittelbar auf gerichtliche Hinweise zu reagieren, Anträge zu präzisieren, zu ändern, zu erweitern oder auch zurückzunehmen, ohne hierzu jeweils einen Beschluss des Betriebsratsgremiums herbeiführen zu müssen (BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 29, juris).

  • ArbG Köln, 05.03.2021 - 21 BV 29/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit "mobilem Arbeiten"

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.03.2021 - 21 BV 29/21 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.03.2021- 21 BV 29/21 abzuändern und zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur Aufstellung einer Betriebsvereinbarung über "mobiles Arbeiten", die insbesondere die Aspekte "Arbeitsschutz" und "Arbeitszeit" bei dieser Arbeitsform regeln soll, den ehemaligen Richter am Arbeitsgericht F R L zu bestellen und die Zahl der Beisitzer auf drei festzusetzen;.

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Ein Mangel in der notwendigen Bestimmung des Regelungsauftrags der Einigungsstelle bewirkt die Unwirksamkeit der gesamten von der Einigungsstelle beschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 11, 15).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn, wie hier, der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 90; BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 29, juris).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Eine geänderte Antragstellung ist nur dann nicht mehr als sachdienlich anzusehen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 -, Rn. 32, juris; BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 -, Rn. 22-25, juris zur Klageänderung im Zivilprozess).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Für die Einigungsstelle wäre nicht klar, wann sie ihrem Regelungsauftrag ausreichend nachkommgekommen ist und eine abschließende Regelung getroffen hat (im Ergebnis aA., ohne jedoch die Frage der Zulässigkeit zu thematisieren LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 5 TaBV 1/20 -, Rn. 37, juris; dazu Dahl, jurisPR-ArbR 6/2021 Anm. 6).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, BAGE 40, 107-126, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Eine geänderte Antragstellung ist nur dann nicht mehr als sachdienlich anzusehen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 -, Rn. 32, juris; BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 -, Rn. 22-25, juris zur Klageänderung im Zivilprozess).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21
    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, BAGE 40, 107-126, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des

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