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   OLG Köln, 27.04.2010 - I-9 U 128/08   

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https://dejure.org/2010,8891
OLG Köln, 27.04.2010 - I-9 U 128/08 (https://dejure.org/2010,8891)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-9 U 128/08 (https://dejure.org/2010,8891)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-9 U 128/08 (https://dejure.org/2010,8891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungsobliegenheit nach Entwendung eines Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 4
    Umfang der Aufklärungsobliegenheit nach Entwendung eines Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von Vorschäden bei Kaskoschaden: Unterlässt es der Versicherte bei persönlicher Befragung ihm bekannte Vor

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von Vorschäden bei Kaskoschaden: Unterlässt es der Versicherte bei persönlicher Befragung ihm bekannte Vorschäden zu melden, entfällt die Leistungsverpflichtung der Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von Vorschäden bei Kaskoschaden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Es kann dahinstehen, ob auch dieser Erklärung des Klägers als Partei Geständniswirkung i.S. des § 288 ZPO zukommt (vgl. hierzu den Überblick bei Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 288 Rn. 3 c; verneinend wohl BGH NJW-RR 2006, 672).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    In Fällen arglistiger Falschangaben hängt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht davon ab, dass der Versicherungsnehmer vorgängig über die Konsequenzen wissentlich falscher Angaben auch bei folgenlos bleibenden Verletzungen der Auskunftsobliegenheit belehrt worden war (BGH VersR 2009, 968; OLG Düsseldorf a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden zur Aufklärung sachdienlich und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (vgl. BGH VersR 2002, 173; Senat in Schaden-Praxis 2005, 207.).
  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Denn jedenfalls seine zitierte Einlassung in der Replik zu der in der Klageerwiderung eingeführten Darstellung eines ganz bestimmten Unfallschadens hat Geständniswirkung i.S. des § 288 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1563; NJW-RR 2006, 281 und 2005, 1297) und führt unabhängig davon zumindest dazu, dass die Kenntnis des Klägers von dem Vorschaden als unstreitig zu behandeln ist.
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 265/04

    Begriff des Geständnisses

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Denn jedenfalls seine zitierte Einlassung in der Replik zu der in der Klageerwiderung eingeführten Darstellung eines ganz bestimmten Unfallschadens hat Geständniswirkung i.S. des § 288 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1563; NJW-RR 2006, 281 und 2005, 1297) und führt unabhängig davon zumindest dazu, dass die Kenntnis des Klägers von dem Vorschaden als unstreitig zu behandeln ist.
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Von einem arglistigen Verschweigen ist auszugehen, wenn ein Versicherungsnehmer nicht nur wissentlich Falsches bekundet hat, sondern bewusst auf die Regulierungsentscheidung des Versicherers Einfluss nehmen wollte (OLG Saarbrücken VersR 2008, 1643).
  • BGH, 06.10.2005 - III ZR 367/04

    Rechtsfolgen der Vorlage eines Vertrages im Prozess

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
    Denn jedenfalls seine zitierte Einlassung in der Replik zu der in der Klageerwiderung eingeführten Darstellung eines ganz bestimmten Unfallschadens hat Geständniswirkung i.S. des § 288 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1563; NJW-RR 2006, 281 und 2005, 1297) und führt unabhängig davon zumindest dazu, dass die Kenntnis des Klägers von dem Vorschaden als unstreitig zu behandeln ist.
  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Es ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden zur Aufklärung sachdienlich und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (s. nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 173 ; OLG Köln, VRR 2010, 344).

    Dass dazu Vorschäden und die Art und Weise ihrer Reparatur für die Beklagte von Interessen waren, ist offensichtlich (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 518 ; OLG Köln, VRR 2010, 344).

  • LG Bonn, 12.11.2013 - 10 O 151/13

    Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung wegen Diebstahls eines PKW im Falle

    Fragen des Versicherers nach Vorschäden sind von dem Versicherungsnehmer daher vollständig und richtig zu beantworten (zu den AKB 2007 OLG Köln Urt, v. 27.04.2010, Az 9 U 128/08, juris Rn. 19).

    (OLG Köln Urteil vom 27.04.2010, Az 9 U 128/08, juris Rn. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06..06.2013, Az. 12 U 204/12).

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