Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27322
OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,27322)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,27322)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,27322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung eines Elektromeisters auf den Beruf eines Projektleiters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Ein selbstständiger Elektromeister mit Realschulabschluss kann nicht auf den Beruf eines Projektleiters "Elektrotechnik" verwiesen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 969
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08
    Zwar übt der selbständig tätige Versicherte seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, VersR 1996, 1090).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08
    Schließlich sind nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich auch die Fähigkeiten, mithin Erfahrungen des Versicherten zu berücksichtigen; entsprechende Erfahrungen für eine Tätigkeit als Projektleiter muss also auch der Kläger besitzen (vgl. BGH, VersR 1991, 450).
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08
    Dabei hat der Versicherte darzulegen und zu beweisen, dass eine solche Möglichkeit nicht besteht (BGH, VersR 1994, 205, 1996, 1090).
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90

    Rechtsfolgen der verspäteten Übersendung des Versicherungsscheins durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08
    Weitere Zweifel an einer Eignung des Klägers beruhen darauf, dass der Kläger nicht über hinreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügt (vgl. BGH, VersR 1991, 1397 zu ausreichenden Deutschkenntnissen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28894
OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,28894)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,28894)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2009 - 9 U 140/08 (https://dejure.org/2009,28894)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Denn nach den von dem Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07 und IV ZR 48/07 - (r+s 2008, 164ff) aufgezeigten Grundsätzen zum Schutzbereich einer Valorentransportversicherung liegt auch im Streitfall eine Transportversicherung vor, wobei der bedingungsgemäße Versicherungsfall einen stofflichen Zugriff auf die zu transportierenden Sachen voraussetzt.
  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 151/07

    Vertragliche Anschluss- und Führungsklausel bei unternehmensbezogener

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Infolge des damit verbundenen vorübergehenden materiellen Leistungsverweigerungsrechts ist eine Klage gegen den oder die mitbeteiligten Versicherer - als derzeit unbegründet - abzuweisen, wenn sich diese auf die Klausel berufen (vgl. Senat Urteil v. 2.9.2008 - 9 U 151/07 - m.w.N. = r+s 2008, 468 = VersR 2008, 1673).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Der Senat nimmt die Begründung der Kammer, welche auch der von dem OLG Celle (vgl. dF Urteile vom 19.09.2008 - 8 U 63/08 - und vom 29.01.2009 - 8 U 41/08) in vergleichbaren Fallgestaltungen vorgenommenen entspricht, als insgesamt zutreffend in Bezug.
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 70/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Denn nach den von dem Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07 und IV ZR 48/07 - (r+s 2008, 164ff) aufgezeigten Grundsätzen zum Schutzbereich einer Valorentransportversicherung liegt auch im Streitfall eine Transportversicherung vor, wobei der bedingungsgemäße Versicherungsfall einen stofflichen Zugriff auf die zu transportierenden Sachen voraussetzt.
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Der Senat nimmt die Begründung der Kammer, welche auch der von dem OLG Celle (vgl. dF Urteile vom 19.09.2008 - 8 U 63/08 - und vom 29.01.2009 - 8 U 41/08) in vergleichbaren Fallgestaltungen vorgenommenen entspricht, als insgesamt zutreffend in Bezug.
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 137/08

    Eintrittspflicht einer Bargeldversicherung

    Dies war ebenso der Wille der Fa. K4 Versicherungsmakler für X GmbH (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter B = Juris-Rn. 88 ff.; vgl. ferner OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08, gleichfalls in einer "Parallelsache" zu dem vorliegenden Verfahren).

    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd freilich OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 3 nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, zuletzt Urt. v. 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urt. v. 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 3/09

    Übergang vom Nicht-Versicherer zum Versicherer durch Verstoß gegen § 3 Abs. 5 VVG

    Dies war ebenso der Wille der Fa. N2 Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter B = Juris-Rn. 88 ff.; vgl. ferner OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08, gleichfalls in einer "Parallelsache" zu dem vorliegenden Verfahren).

    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd freilich OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2 nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, zuletzt Urt. v. 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urt. v. 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 28/09

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2) nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2) nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 166/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2) nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

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