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   OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 225/99   

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https://dejure.org/2000,21755
OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 225/99 (https://dejure.org/2000,21755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2000 - 9 U 225/99 (https://dejure.org/2000,21755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 9 U 225/99 (https://dejure.org/2000,21755)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geringe Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht über rad fahrende Kinder in verkehrsberuhigten Bereichen

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Das ist nach einhelliger Auffassung der Fall, wenn der Aufsichtspflichtige zur Verhinderung der Schädigung Dritter alles getan hat, was von einem verständigen Aufsichtspflichtigen in seiner Lage nach den Umständen des Einzelfalls vernünftiger- und billigerweise verlangt werden konnte (BGH NJW 1996, 1404 [1405]; NJW 1995, 3385 [3386]; NJW 1993, 1003; BGH NJW 1980, 1044 [1045]; OLG Hamm NZV 2001, 42; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 52).

    Dabei ist ausschlaggebend, ob der Aufsichtspflichtige in Bezug auf die konkrete Gefahrensituation diejenigen erforderlichen und verhältnismäßigen (vor allem zumutbaren) Aufsichtsmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, die verständige Aufsichtspflichtige zur Verhinderung derartiger Schädigung nach vernünftigen Anforderungen hätten ergreifen müssen (BGH NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2153 [2554]; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606 [607]; OLG Hamm NZV 2001, 42; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 52).

  • OLG Koblenz, 21.01.2009 - 12 U 1299/08

    Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime "Eltern haften für

    Es gehört zu den elterlichen Pflichten, die Kinder zu einem selbständigen und umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr anzuleiten, das die Kinder auch erproben müssen; dies ist ihnen nur möglich, wenn sie Möglichkeiten erhalten, um sich ohne ständige direkte Kontrolle und Anleitung im Verkehr zu bewähren (OLG Hamm NZV 2001, 42, 43).

    Schließlich gehört es zu den elterlichen Pflichten, die Kinder zu einem selbständigen und umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr anzuleiten, das die Kinder auch erproben müssen; dies ist ihnen nur möglich, wenn sie Möglichkeiten erhalten, um sich ohne ständige direkte Kontrolle und Anleitung im Verkehr zu bewähren (OLG Hamm NZV 2001, 42, 43 ).

  • AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05

    Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren

    Den Aufsichtspflichtigen obliege diesbezüglich die Pflicht, sich davon selbst oder durch Dritte durch heimliche Beobachtung der Kinder zu vergewissern, (KG MDR 1997, 840; OLG Hamm NZV 2001, 42, (43); Staudinger/Eberl-Borges, 2002, Rn. 102.).
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