Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 9 U 227/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,30070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.02.2013 - 5 U 113/12
Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Bewilligung einer Baulast
Um Zweck und Nutzungsart eingrenzen zu können, muss die begehrte Baulast vorhabenbezogen sein (OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.05.1999, Az. 9 U 227/98) bzw. eine Beziehung zur Frage eines Bauvorhabens haben (sog. Schlusssteinrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 27.02.2012; Az. 5 U 77/11). - OLG Düsseldorf, 28.04.2003 - 9 U 204/02
Voraussetzungen eines Anspruchs des aus einer Grunddienstbarkeit Berechtigten auf …
Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung festgestellt hat (Urteil vom 03.05.1999, 9 U 227/98) ist der Eigentümer eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks zur Bestellung einer Wegebaulast auch dann verpflichtet, wenn das vom Wegeberechtigten bisher beabsichtigte Bauvorhaben zwar nicht genehmigungsfähig ist, das Genehmigungshindernis aber ausgeräumt werden kann und begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Berechtigte das Vorhaben in geänderter, genehmigungsfähiger Form durchführen wird.